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Update - Impfpflicht in Arztpraxen

In Ergänzung zu unserem BVF-Aktuell Nr. 2 /2022 vom 20. Januar zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht für Beschäftigte im Gesundheits- und Pflegeberufen ab 16. März 2022 möchten wir Sie auf folgende neue Informationen aufmerksam machen

Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat auf seiner Webseite die Handreichungen zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht aktualisiert. Auf 23 Seiten werden FAQs zur Umsetzung erläutert. Dort finden Sie unter anderem Erläuterungen, was Arbeitgeber und Einrichtungen nachweisen müssen, welche Tätigkeiten unter die genauen Regelungen fallen.

Es wird auch klargestellt, dass während des Mutterschutzes und des ärztlichen Beschäftigungsverbots während der Schwangerschaft keine Vorlagepflicht besteht. Unklar bleiben derzeit weiterhin die Empfehlungen wie der Arbeitgeber reagieren kann oder muss, wenn er Arbeitnehmer ohne Nachweis dem Gesundheitsamt gemeldet hat und das Gesundheitsamt kein Tätigkeitsverbot ausgesprochen hat.

Mit dieser Fragestellung will sich die Ministerpräsidentenkonferenz in den kommenden Tagen befassen. In Diskussion steht eine klarstellende Beschlussvorlage, dass Gesundheitsämter ein Ermessen bei der Umsetzung der Maßnahmen haben und dass es nicht flächendeckend automatisch zu Betretungsverboten kommen soll. Ohnehin beinhalten auch die neuen Handreichungen an mehreren Stellen den Hinweis, dass die obersten Landesgesundheitsbehörden der einzelnen Bundesländer bei der Umsetzung abweichende Regelungen treffen können.

Aufgrund der regionalen unterschiedlichen Umsetzungsvorgaben ist es wichtig, sich an die in den Bundesländern jeweils zuständigen Stellen bezüglich der Umsetzung und offenen Fragen zu wenden.

Wenn es neue Informationen auf Bundesebene zu der Thematik gibt, werden wir Sie weiter informieren.

Quelle und weitere Informationen: Bundesministerium für Gesundheit, 11.02.2022