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Frauenärztinnen und -ärzte in Klinik und Niederlassung stehen zur Versorgung der geflüchteten Mädchen und Frauen in Deutschland bereit

Die deutschen Verbände für (psychosomatische) Frauenheilkunde und Geburtshilfe verurteilen den völkerrechtswidrigen Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine zutiefst. Zugleich bemühen sie sich, um eine unverzügliche angemessene Versorgung der von Flucht betroffenen Mädchen und Schwangeren sowie (krebs)kranken Frauen, um ihnen in Deutschland eine gute vertrauensvolle medizinische Hilfe zu ermöglichen.

Berlin/München, im März 2022 – Der Berufsverband der Frauenärzte e.V. (BVF) und die Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe e.V. (DGGG) verurteilen den völkerrechtswidrigen Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine zutiefst. Zugleich bemühen sich beide Verbände um eine unverzügliche angemessene Versorgung der von Flucht betroffenen Mädchen und Schwangeren sowie (krebs)kranken Frauen in Deutschland.

Mehr als 200.000 Geflüchtete aus der Ukraine sind laut Medienberichten bisher in Deutschland registriert worden; in den kommenden Wochen und Monaten werden viele weitere Menschen erwartet. Der Großteil davon sind Frauen und Kinder, da Männer zwischen 18 und 60 Jahren die Ukraine derzeit nicht verlassen dürfen. Es ist davon auszugehen, dass viele von ihnen direkt oder indirekt durch die kriegerischen Handlungen und die Fluchterfahrungen körperliche und seelische Verletzungen erlitten haben.

Prof. Dr. Anton J. Scharl, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe e.V. erklärt:

Unsere KollegInnen in den Kliniken werden nach Kräften auch für die Versorgung der geflüchteten Frauen aus der Ukraine zur Verfügung stehen.

„Bereits aus früheren Erfahrungen mit Flüchtlingen kennen wir deren psychische Belastungen, z.B. durch das Auseinanderreißen der Familienstrukturen, Verlust der Heimat und Gewalterfahrungen“, erklärt Dr. Andrea Hocke, Vizepräsidentin der Deutschen Gesellschaft für Psychosomatische Frauenheilkunde und Geburtshilfe e.V. (DGPFG). Sehr häufig werden neben körperlichen Belastungen Traumafolgestörungen, wie posttraumatische Belastungsstörungen, aber auch Symptome anderer psychischer Erkrankungen wie Depressionen oder Angststörungen zu diagnostizieren sein, betont sie. Es sei essenziell, dass möglichst bereits bei der Ankunft in Deutschland die unterschiedlichen Belastungen besser erkannt werden, um den geflüchteten Frauen schnellstmöglich psychosoziale Unterstützung zu ermöglichen. Besonders schutzbedürftig werden geflüchtete Frauen in Schwangerschaft und Stillzeit sein.

Die deutschen Verbände für (psychosomatische) Frauenheilkunde und Geburtshilfe verstehen sich in dieser Situation als besonders geforderte fachärztliche Gruppe, um die Akuthilfe, die medizinische Grundversorgung und die Weiterbehandlung von schweren Erkrankungen zu gewährleisten. Im Rahmen ihrer Möglichkeiten werden sie alles dafür tun, den unterschiedlichen medizinischen Bedürfnissen der geflüchteten Mädchen und Frauen gerecht zu werden. Für Krebspatientinnen und Krebspatienten bedeutet dies in der Regel, dass eine erforderliche onkologische Behandlung fortgesetzt wird oder auch begonnen werden kann.

Dr. Klaus Doubek, Präsident des Berufsverband der Frauenärzte e.V. erklärt:

Es ist uns zutiefst ein Anliegen, den Frauen und Mädchen, die körperliche und seelische Folgen des Krieges und der Flucht überwinden müssen, hier eine gute vertrauensvolle medizinische Hilfe zu ermöglichen. Unseren ukrainischen Kolleginnen und Kollegen möchten wir mitteilen, dass wir ihre gute gynäkologische Betreuung hier fortführen werden.

Auch die ärztlichen GeburtshelferInnen stellen sich auf die Versorgung von Gebärenden ein, die aus ihrer Heimat in der Ukraine flüchten mussten. „Sicherlich werden wir für die geflohenen Frauen alles möglich machen, was einer guten Versorgung entspricht“, erklärt Prof. Michael Abou-Dakn, Sprecher der ärztlichen GeburtshelferInnen im DGGG-Vorstand. Zu Bedenken sei jedoch, dass das Arbeitspensum des medizinischen Personals ohnehin schon sehr groß ist: „Viele von ihnen arbeiten bereits heute an der Belastungsgrenze“, erklärt der Chefarzt.

Nützliche Hinweise

  • Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat eine englische Übersetzung des deutschen Mutterpasses herausgegeben. Offiziell gültig bleibt aber das deutsche Dokument.(1)
  • Geeignete Informationen zur Hebammenhilfe finden schwangere Frauen über offizielle Quellen des Bundes, zuständige Behörden und lokale Anlaufstellen.(2)
  • Aus der Ukraine geflüchtete Menschen mit einer behandlungsbedürftigen Tumorerkrankung können sich an Einrichtungen wenden, die bei der Deutschen Krebsgesellschaft nach Bundesland gelistet und fortlaufend ergänzt werden.(3)
  • Der Krebsinformationsdienst am Deutschen Krebsforschungszentrum beantwortet Anfragen von krebskranken Flüchtlingen aus der Ukraine sowie deren Angehörigen in einem FAQ.(4)

Quellen
1. https://www.g-ba.de/downloads/17-98-4071/2021-08-19_G-BA_Mutterpass-englisch_web_WZ.pdf
2. https://www.elternsein.info/
3. https://www.krebsgesellschaft.de/krebskranke-menschen-aus-der-ukraine.html
4. https://www.krebsinformationsdienst.de/aktuelles/2022/news011-ukraine-fluechtlinge-krebspatienten-medizinische-versorgung.php

>> Zur gemeinsamen Pressemitteilung von dem Berufsverband der Frauenärzte e.V. (BVF) und der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe e.V. (DGGG) vereint im German Board and College of Obstetrics and Gynecology (GBCOG), formuliert in Kooperation mit der Deutschen Gesellschaft für Psychosomatische Frauenheilkunde und Geburtshilfe e.V. (DGPFG).