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Und so können Sie Mitglied werden |
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Jede Frauenärztin und jeder Frauenarzt kann Mitglied
beim Berufsverband der Frauenärzte e.V. werden.
Auch Ärztinnen und Ärzte, die sich in der Weiterbildung zum Frauenarzt befinden, können Mitglied werden.
Sie genießen die gleichen Rechte und Pflichten wie die so genannten ordentlichen Mitglieder, mit Ausnahme des
passiven Wahlrechtes.
Die Mitgliedsbeiträge sind nach Tätigkeits-Status der/s Ärztin/Arztes gestaffelt und werden als Jahresbeitrag
im Januar erhoben, sie sind steuerlich als Werbungskosten absetzbar.
Hier finden Sie die aktuelle Beitragsordnung
und die Satzung des Verbandes.
Wenn Sie sich zur Mitgliedschaft in unserem Verband entschlossen haben oder
uns eine tätigkeitsbezogene Status-Änderungsmitteilung zukommen
lassen wollen, öffnen sie das Dokument "Beitrittserklärung/Änderungsmitteilung",
drucken es aus und senden es ausgefüllt an die Geschäftsstelle
des Verbandes:
Berufsverband der Frauenärzte e.V.
Mitgliederverwaltung
Postfach 20 03 63
80003 München
Stand 03.09.2010
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