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BVF@ktuell 2-2022: Impfpflicht in Arztpraxen

Überblick zur aktuellen Regelung

Der Gesetzgeber hat am 10. Dezember 2021 eine einrichtungsbezogene Impfpflicht für Beschäftigte in Gesundheits- und Pflegeberufen eingeführt. Daher sind u. a. alle in einer Arztpraxis tätigen Personen, unabhängig davon, welche Tätigkeiten sie ausführen, verpflichtet, ihrem Arbeitgeber spätestens bis zum 15. März 2022 einen entsprechenden Impf-Genesenen-Nachweis oder ein ärztliches Zeugnis über medizinische Kontraindikationen bezüglich der Covid-19-Impfung vorzulegen. Über diese neuen Arbeitgeberpflichten in Arztpraxen informiert die KBV in den PraxisNachrichten unter nachfolgendem Link:

https://www.kbv.de/html/1150_56537.php

Die Fragen zu den arbeitsrechtlichen Konsequenzen sind sehr differenziert zu betrachten und einige Fragestellungen werden durch die Arbeitsgerichte geklärt werden müssen. Informationen zu den arbeitsrechtlichen Folgen finden Sie unter den nachfolgenden Links:

https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/impfpflicht-pflege-gesundheit-berufe-nachweise/

https://www.zusammengegencorona.de/impfen/gesundheits-und-pflegeberufe-impfen/einrichtungsbezogene-impfpflicht/

Es empfiehlt sich, die verbleibende Zeit bis zum 15. März zu nutzen und die betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bereits jetzt gezielt auf die rechtlichen Änderungen und mögliche Konsequenzen hinzuweisen.

Diese Meldung wurde am 19.01.2022 im Newsletter BVF@ktuell veröffentlicht. Wenn Sie den Newsletter noch nicht erhalten, können Sie sich als BVF-Mitglied unter folgendem Link anmelden: https://www.bvf.de/aktuelles/bvfktuell-newsletter/