Die Bundesärztekammer (BÄK), der Verband der Privaten Krankenversicherung und die Beihilfekostenträger haben ihre gemeinsame Analogabrechnungsempfehlung für die Erfüllung aufwändiger Hygienemaßnahmen im Rahmen der COVID-19-Pandemie bis 31.12.2021 verlängert. Diese Regelung gilt ebenso für die telemedizinische Erbringung von psychiatrischen und psychotherapeutischen Leistungen und interdisziplinäre und/oder multiprofessionelle Videokonferenz im Rahmen der COVID-19-Pandemie.
Die aktualisierten Empfehlungen finden Sie auf der Homepage der BÄK unter: