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KBV-Info: Abgabefrist für oKFE-Dokumentation endet spätestens am 28. Februar 2022

Die befristete Sonderregelung zur elektronischen Übermittlung der oKFE-Dokumentationsdaten ist zum Jahresende 2021 ausgelaufen.

Bei den organisierten Krebsfrüherkennungsprogrammen Darmkrebs und Gebärmutterhalskrebs müssen alle Praxen quartalsweise die Dokumentation elektronisch an die zuständige Datenannahmestelle übermitteln. Bei bestehenden technischen Problemen im Praxisverwaltungssystem bei der Erfassung und Übermittlung, gilt eine verlängerte Frist für Vertragsärztinnen und -ärzte: In einem solchen Problemfall kann die elektronische Übermittlung nachträglich bis spätestens 28. Februar 2022 erfolgen.

Hintergrund
Der Bewertungsausschuss hatte im April 2021 eine befristete Sonderregelung bezüglich der elektronischen Übermittlung der Dokumentationsdaten für die Programmbeurteilung gemäß der Richtlinie für organisierte Krebsfrüherkennungsprogramme (oKFE-RL) beschlossen (vgl. KBV-Praxisnachrichten vom 12.05.2021). Demnach waren die im Zusammenhang mit der oKFE-RL für das Darm- und Zervixkarzinom stehenden Gebührenordnungspositionen im Jahr 2021 auch dann berechnungsfähig, wenn die elektronische Übermittlung der oKFE-Dokumentationsbögen aus technischen Gründen nicht erfolgen konnte. Die Sonderregelung galt vom 1. Oktober 2020 bis zum 31. Dezember 2021.

Die PraxisNachrichten sowie die PraxisInfo der KBV dazu finden Sie untenstehend.

Quelle: PraxisNachrichten, PraxisInfo