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Leitlinie zum Schwangerschaftsabbruch im ersten Trimenon erstellt

Die erste Leitlinie „Schwangerschaftsabbruch im 1. Trimenon“ ist veröffentlicht. Ziel ist insbesondere, allen Frauenärztinnen und Frauenärzten, die diese Leistung in der Grundversorgung anbieten, evidenzbasierte Handlungsempfehlung zur Verfügung zu stellen.

In Deutschland existierte bisher keine Leitlinie zum Schwangerschaftsabbruch. Um allen Beteiligten bessere Grundlagen zur Beratung, Betreuung und Versorgung an die Hand zu geben, hat die AWMF unter Federführung der DGGG die erste S2k-Leitlinie zu diesem Thema erarbeitet. Beteiligt waren neben dem Berufsverband der Frauenärzte e.V. (BVF) auch die Deutschen Gesellschaft für Psychosomatische Frauenheilkunde sowie zahlreicher weiterer Fachgesellschaften, Organisationen und Vereine – u.a. die Akademie Ethik in der Medizin e.V. (AEM) sowie die Bundesverbände donum vitae und pro familia.

Die Empfehlungen richten sich an Ärztinnen und Ärzte, die selbst Schwangerschaftsabbrüche durchführen, und an alle Professionen, die Anteil an der Betreuung und Beratung von Frauen haben, die einen Schwangerschaftsabbruch durchführen lassen wollen.

Die vollständige Leitlinie veröffentlicht die AWMF im Leitlinienregister: https://register.awmf.org/de/leitlinien/detail/015-094

Leitlinien sind Handlungsempfehlungen, die rechtlich nicht bindend sind. Die Leitlinie für den Zeitraum des ersten Trimenons kann als Orientierungsgrundlage für eine Vereinheitlichung von Beratung, Durchführung und Nachsorge beim Schwangerschaftsabbruch betrachtet werden. Mit dem Ziel der Weiterentwicklung ist diese S2k-Leitlinie bereits schon wieder in Überarbeitung: Das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit (IQWiG) wird für sieben Fragestellungen Evidenzberichte erstellen. Unter anderem soll ein Vergleich der unterschiedlichen Methoden zum Schwangerschaftsabbruch stattfinden und Empfehlungen neu diskutiert werden.

Quelle und weitere Informationen:
Pressemitteilung DGGG: Erste Leitlinie zum Schwangerschaftsabbruch im ersten Trimenon