Fachliche Meldung |

Neue Strahlenschutzverordnung verbietet Babyfernsehen ab 2021 – Keine Änderungen für Frauenärzte bei qualitätsgesicherten Ultraschalluntersuchungen mit medizinischer Indikation in der Schwangerschaft

Stellungnahme des Vorstands des Berufsverband der Frauenärzte e.V. vom 23.01.2019

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

bitte beachten Sie die angefügte Stellungnahme des BVF-Vorstands.

Dr. Burkhard Scheele

Hauptgeschäftsführer

Download:
BVF-Stellungnahme_zur_Sonographie_nach_Strahlenschutzverordnung_ab_2021_23012019.pdf