Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
wie Sie wissen, hat sich der BVF nachhaltig dafür eingesetzt, dass die Berechnungsfähigkeit der GOP 01770 bis zur zweiten Nachuntersuchung nach der Entbindung ausgedehnt wird. Trotz mündlicher Zusage der KBV-Verantwortlichen wurden die KVen zunächst gegenteilig informiert.
Nach nochmaliger Intervention durch unseren 2. Vorsitzenden, Herrn Dr. König, erhielten wiram 02.06.2005die schriftliche Bestätigung der KBV. DasRundschreiben der KBV an alle KVenfinden Sie im Anhang.
Dr. Burkhard Scheele
Download:
KBV_GOP_01770_290605.pdf