Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
was lange währt....bzw: alles wird gut!
Angefügt finden Siedas aktuelle Info-Schreiben des Bewertungsausschusses zur Beschlusslage zur GOP 01735, von dessen Inhaltman jetzt als sicherannehmen kann, dass er auch so im Deutschen Ärzteblatt publiziert werden wird.
Essentials:
- GOP 01735 tritt rückwirkend zum 01.01.2008 in Kraft.
- Anzuwenden für Frauen, die nach dem 01. April 1987 geboren sind und die das Anspruchsalter zur Krebsfrüherkennungsuntersuchung (20 Jahre) erreicht haben > derzeit alle Frauen, die zwischen dem 01. April 1987 und dem 04. März 1988 geboren sind.
- Anspruch erlischt 2 Jahre nach Erreichen des Anspruchsalters!
- Einmalige Leistung
- Abrechnungsausschluss: Im Quartal der Berechnung der 01735 und im Folgequartal ist die 01730 nicht berechnungsfähig.
- Präventionspässe, in denen die Durchführung der Beratung dokumentiert werden soll, werden im 1. Quartal 2008 noch nicht verfügbar sein. Statt dessen Dokumentation auf Rezept mit folgendem Wortlaut:
- „Die o.g. Versicherte hat an der Beratung gemäß Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses zur Definition schwerwiegender chronischer Erkrankungen im Sinne des § 62 SGB V über die Chancen und Risiken der Früherkennung des Gebärmutterhals-Krebses teilgenommen“.
Zusätzlich ist die Bescheinigung mit Vertragsarztstempel und –unterschrift zu versehen.
Dr. Burkhard Scheele
Hauptgeschäftsführer
Berufsverband der Frauenärzte e.V.
Download:
BA-Rundschreiben_25022008.pdf