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Empfehlung des AfMu zu Mutterschutz und SARS-CoV-2 lösen BMFSFJ-Informationspapier von 2021 ab!

Die aktuelle Empfehlung zur mutterschutzrechtlichen Bewertung von Gefährdungen durch SARS-CoV-2 vom Ausschuss für Mutterschutz (AfMu) sind als Handreichung für alle Arbeitgebenden gedacht, können aber auch Interessierten als Informationsquelle dienen.

Ein Ad-hoc-Arbeitskreis mit Expertinnen und Experten des Ausschusses für Mutterschutz hat eine Empfehlung zur mutterschutzrechtlichen Bewertung von Gefährdungen durch SARS-CoV-2 erarbeitet. Das Informationspapier des BMFSFJ von 2021 „Hinweise zur mutterschutzrechtlichen Bewertung von Gefährdungen durch SARS- CoV-2“ wird damit durch die Empfehlung des AfMu abgelöst. In erster Linie richten sich die neuen Empfehlungen an Arbeitgeber sowie auch andere Interessierte (insbesondere Schwangere und Stillende, Betriebsärztinnen und Betriebsärzte).

Hinsichtlich der Schutzmaßnahmen für schwangere Beschäftigte (3.2.) heißt es u.a, „Das Tragen einer FFP2-Maske ist ein wirksamer Infektionsschutz auch für schwangere Frauen und ist bei leichten und mittelschweren körperlichen Tätigkeiten keine Belastung im Sinne § 11 Abs. 5 Nr. 7 MuSchG, da das Tragen das Herz-Kreislaufsystem nicht beansprucht (siehe Hintergrundinformationen). Die Arbeitsbedingungen sollten für alle Arbeitnehmer und damit auch für Schwangere so gewählt werden, dass ein dauerhaftes Tragen einer FFP2-Maske nicht notwendig ist…

Zu der Empfehlung zur mutterschutzrechtlichen Bewertung von Gefährdungen durch SARS-CoV-2 ( Stand 02.09.2022 )

Quelle: Ausschusses für Mutterschutz (AfMu) https://www.ausschuss-fuer-mutterschutz.de/arbeitsergebnisse/empfehlungen