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Genug Sauerstoff zum Leben – so bleibt das ungeborene Kind gesund

Der Berufsverband der Frauenärzte e.V. erläutert, warum der Herzfrequenz-Wehen-Schreiber (Cardio-Toco-Graphie = CTG) in der Schwangerschaft und während der Geburt so wichtig und harmlos ist.

Genug Sauerstoff zum Leben ist auch für die ungestörte Entwicklung des Ungeborenen Voraussetzung. In den letzten Monaten der Schwangerschaft, wenn das Baby schon groß ist und einen besonders hohen Bedarf an Sauerstoff und Energie hat, kann ein Mangel sich schon nach kurzer Zeit ungünstig auswirken.
„Man kann eine bedrohliche Situation mit einem einfachen Gerät frühzeitig erkennen“, betont Dr. med. Christian Albring, Präsident des Berufsverbandes der Frauenärzte. „Wenn eine Frau Wehen hat, und das ist in den letzten Wochen der Schwangerschaft relativ häufig, sollte sich die Anzahl der Herzschläge des Babys unter den Kontraktionen der Gebärmutter und dem damit verbundenen kurzfristig eingeschränkten Blutzufluss nicht verändern.“ Wenn die Herzfrequenz während einer Wehe abfällt, nach der Wehe noch eine Zeitlang niedriger bleibt und sich erst nach und nach erholt, ist das ein möglicher Hinweis auf einen Sauerstoffmangel. Wenn Maßnahmen zur Verbesserung des Zustandes nicht zielführend sind, sollte eine baldige Geburt angestrebt werden. Das Baby ist dann von der mütterlichen Versorgung unabhängig. 

Auch unter der Geburt, die ja für das Baby eine besondere Stressphase bedeutet, hilft eine die Cardiotocographie (CTG) frühzeitig zu beurteilen, ob eine Sauerstoffmangel-Situation vorliegt. 

Cardiotocographische Aufzeichnungen mit dem CTG werden – nach den Mutterschafts-Richtlinien für die frauenärztliche Betreuung während der Schwangerschaft und nach der Entbindung – bei allen Schwangeren, indiziert ab der 26. SSW., mit dem Pulsed-wave Doppler-Ultraschall durchgeführt. Ein Cardiotocograph erzeugt Ultraschallwellen, deren Echo von einem Sensor aufgefangen und dokumentiert wird. Diese Schallwellen besitzen nur eine sehr geringe Energie und sind daher harmlos.
„In einer seit Januar geltenden neuen Verordnung*, wurde festgelegt, dass alle Ultraschallanwendungen bei Schwangeren künftig nur von Frauenärztinnen und -ärzten durchgeführt werden dürfen, und auch nur dann, wenn eine medizinische Begründung vorliegt“, erläutert Dr. Albring. Frauenärztinnen und -ärzte erwerben dafür zusätzlich zu ihrer fachärztlichen Weiterbildung spezielle Qualifikationen; ihre Ultraschallgeräte und Untersuchungen unterliegen strengen Regeln der Sicherheit und der Qualitätskontrolle.  Die Cardiotocographie ist durch die neue Verordnung nicht betroffen. Unter kontrollierten Bedingungen in der Praxis oder Klinik, so Albring, stellen Herzfrequenz-Wehenschreiber-Untersuchungen für die Schwangere und für ihr Baby kein Risiko dar.
 
*NiSV: Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen
 
 

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