Das Gesetz zur vertraulichen Geburt ermöglicht es schwangeren Frauen mit Anonymitätswunsch, ihr Kind medizinisch sicher zur Welt zu bringen. Die entsprechenden Regelungen hat das Bundesfamilienministerium in Informationsblättern zusammengestellt. Sie stehen in zwei Varianten zum Download bereit: als „Spezielle Informationen für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte für Frauenheilkunde und Geburtshilfe" und als „Spezielle Informationen für Kliniken und geburtshilfliche Einrichtungen“. Dort finden Sie auch weitere Materialien zum Thema, die Sie bestellen oder herunterladen können. Einen ersten Überblick gewinnen Sie in diesem Erklärvideo.