Pressemitteilung |

Corona-Schutzimpfung – Sicherstellung des Impfangebotes durch Arztpraxen muss an erster Stelle stehen

Stellungnahme des Berufsverbandes der Frauenärzte (BVF) zur Problematik des Impfstoffmangels und der Entscheidung der Gesundheitsminister der Länder zur Einbindung von Apotheken in das Covid-Impfprogramm

München, den 03.12.2021 – Die Einbindung der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte ist das zentrale Standbein des COVID-19-Impfprogramms. Allerdings mangelt es gerade dieser Gruppe an der ausreichenden Versorgung mit Impfstoffen. Die Arztpraxen benötigen dringend Impfstoff, damit sie die bereits zur Impfung einbestellten Patientinnen und Patienten auch versorgen können. Werden zusätzlich Apotheken in das Covid-Impfprogramm aufgenommen, drohen nach Ansicht der Ärzteschaft eine Verschärfung der Konkurrenz um die knappen Impfstoffe aber auch negative Auswirkungen auf die Impfsicherheit und -bereitschaft. Die SARS-CoV-2- Impfung muss eine ärztliche Aufgabe bleiben, um Bedenken in der Bevölkerung zu reduzieren und langfristig Perspektiven aufzuzeigen.

Ohne Sicherheit und Vertrauen ist eine Herdenimmunität nicht zu erreichen

In Deutschland werden Impfungen in erster Linie von niedergelassenen Ärzten wie Hausärzten, Internisten, Frauenärzten und Kinder- und Jugendärzten durchgeführt. Auch für die Corona-Schutzimpfung sind in der Regel die Arztpraxen die erste Anlaufstelle. In der Pandemie hat sich gezeigt, dass gerade das Vertrauen von Patienten und Patientinnen, von Schwangeren aber auch Eltern, die Ihre Kinder schützen möchten, in den Impfvorgang wichtiger Baustein zum Gelingen des Impfprogramms und dem Erreichen einer hohen Durchimpfungsrate ist. „Daher muss die Sicherstellung der Versorgung der Patientinnen und Patienten in der aktuellen Krisensituation unbedingt und vorrangig in unseren Arztpraxen gewährleistet sein“, betont Dr. Christian Albring, Präsident des BVF. „Unsere Patientinnen und Patienten vertrauen darauf, ihre Impfungen und Folgeimpfungen in unseren Praxen durch uns Ärztinnen und Ärzte erhalten zu können. Aber auch für uns ist es zutiefst ein Anliegen, Zusagen an Patientinnen und Patienten einzuhalten und Ihnen in der Gesundheitskrise die Sicherheit zu geben, die sie benötigen.“ Es muss dringend ausreichend Impfstoff an die Arztpraxen geliefert werden, da derzeit viele Praxen die einbestellten Patientinnen und Patienten wieder abstellen müssen, weil es in den Praxen an Impfstoffen fehlt.

Eine Impfung ist eine Impfung - und nicht weniger!
Aus Sicht des BVF sind Impfung in Apotheken in keiner Weise vertrauensfördernden Maßnahmen, sie können Ablehnung und Verunsicherung noch befördern. Apotheker und Apothekerinnen können lediglich über Kontraindikationen aufklären, diese aber nicht umfassend beurteilen. Auch hat bislang nur ein kleiner Teil von ihnen im Rahmen von begrenzten Modellvorhaben die Grippeimpfung durchgeführt: „Bei Impfstoffen handelt es sich um Arzneimittel, die nur ärztlich verordnet werden dürfen. Anamnese, Aufklärung, Ausschluss von Erkrankungen und damit die Bewertung, ob eine Impfung durchgeführt werden kann, sind zwingende Bestandteile eines Impfvorganges. Nur Ärztinnen und Ärzte sind im Stande, auch seltene Kontraindikationen abzuklären oder falsche Kontraindikationen ausschließen“, betont Dr. Albring. Die Sicherheit und das Vertrauen, welche die ärztliche Kompetenz und der Rahmen einer ärztlichen Praxis (auch in Notfallsituationen) bieten, sind aber im Kampf gegen die Pandemie zwingend notwendig. Die im Bund-Länder-Beschluss angedachte Delegation von Impfungen durch Ärztinnen und Ärzte an Apothekerinnen und Apotheker lehnt der BVF schon aus Haftungsgründen ab. Trotz des Wunsches, die Impfraten möglichst schnell zu erhöhen, sollte ein Erfolg des Impfprogramms nicht durch kurzsichtiges Handeln gefährdet werden. Die Verteilung des Mangels an Impfstoff auf mehr Personen hilft keinesfalls.

Quellen: RKI: Rechtliche Fragen zum Impfen https://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/Impfen/AllgFr_RechtlFragen/faq_impfen_RechtlFragen_ges.html (abgerufen am 02.12.2021)