Information der Bundesstiftung Mutter und Kind

Schwangere Frauen aus der Ukraine, die hierher geflüchtet sind, können Hilfen der Bundesstiftung Mutter und Kind beantragen.

Das entsprechende Infoblatt der Bundesstiftung Mutter und Kind wurde nun ins Ukrainische übersetzt und ist entweder als Online-Broschüre auf der Internet-Startseite unter https://www.bundesstiftung-mutter-und-kind.de eingesehen oder als Papierversion über die Website https://www.bundesstiftung-mutter-und-kind.de/  sowie aus der Aktuellmeldung heraus (https://www.bundesstiftung-mutter-und-kind.de/aktuelles#445 bestellt werden. Die Auslieferung wird voraussichtlich ab dem 30. März erfolgen.

 

Referat KSR-3

Kinderschutz, Prävention sexueller Gewalt, Stiftung Frühe Hilfen Geschäftsstelle Bundesstiftung Frühe Hilfen

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Glinkastraße 24, 10117 Berlin

Telefon: 030 18 555 - 1985

E-Mail: Amelie.Wachendorff@noSpam.bmfsfj.bund.de

Internet: www.bmfsfj.de