ÄND: Herr Haist, wie waren die ersten Wochen im neuen Amt?
Ich bin ja schon seit 2018 im Vorstand des BVF tätig, zuletzt als zweiter Vorsitzender. Ich kenne die Abläufe im Verband und in der Geschäftsstelle gut, das war schon mal ganz hilfreich. Schon seit Januar hatte ich die Amtsgeschäfte quasi kommissarisch übernommen. Es läuft bislang alles reibungslos, auch dank der guten Unterstützung durch die Geschäftsstelle und durch den ebenfalls im Februar neu gewählten Restvorstand.
ÄND: Vervollständigen Sie den folgenden Satz mit drei Schlagworten oder drei kurzen Sätzen: Meine Amtszeit wird geprägt sein von…
…einer aktiven Einbringung unserer Fachexpertise bei den anstehenden Veränderungen im Gesundheitssystems, der Einbindung jüngerer Kolleginnen und Kollegen in die Verbandstätigkeit sowie einem engen Schulterschluss mit unserer Fachgesellschaft und anderen Organisationen in unserem Fachbereich, auch sektorenübergreifend.
ÄND: Dann dürfen Sie jetzt etwas mehr ins Detail gehen: Welche Themen stehen oben auf Ihrer Agenda, was wollen Sie als erstes angehen oder sind Sie schon angegangen?
Als eine große Herausforderung sehe ich die Erodierung unseres Fachgebiets an, die durch Kompetenzverschiebung entsteht. Wir beobachten seit Jahren eine schleichende Verlagerung von gynäkologischen Kernkompetenzen in andere Berufsgruppen. Das ist zwar oft gut gemeint, aber fachlich und versorgungsstrategisch problematisch, darüber müssen wir offen diskutieren.
Ebenso weit oben auf meiner Themenagenda steht, dass wir bei der Planung eines Primärarztsystems die Rolle der Frauenärztinnen und Frauenärzte genau definieren. Dazu gehört zum einen, dass der Direktzugang erhalten bleibt und zum anderen, dass wir zu den steuernden Fachgruppen gehören. Alles andere wäre an der gelebten Realität vorbei und würde die bereits vorhandene Versorgung von Frauen deutlich verkomplizieren, verschlechtern und zu ihren Ungunsten verlängern.
Und ich sehe unseren Verband in der Verantwortung, frauenspezifische Gesundheitsthemen auf die politische Agenda zu bringen. Themen wie Endometriose, die Wechseljahre, die reproduktive Gesundheit – die müssen wir nach außen intensiver vertreten und nicht nur den Fachgesellschaften überlassen. Dazu gehört auch, diese Themen zum Schwerpunkt unserer Öffentlichkeitsarbeit zu machen.
Mir ist zudem eine stärkere Vernetzung unseres Verbands mit anderen fachärztlichen Gruppen wichtig, zum Beispiel mit den Fachgesellschaften, oder auch mit übergeordneten Organisationen wie dem Spitzenverband Fachärztinnen und Fachärzte Deutschlands, der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und der Bundesärztekammer. Mit denen sind wir zwar schon vernetzt, aber diese Verbundenheit muss man dann auch leben.
ÄND: Welchen konkreten Reformbedarf sehen Sie im BVF?
Wir müssen unsere Marke stärken und uns inhaltlich strukturell mit den Themen, die ich gerade genannt habe, weiterentwickeln. Ein großes Problem, das ich bislang noch nicht angesprochen habe, ist der Fachärztinnen- und Fachärztemangel, der auch in unserem Fachbereich immer mehr zur Herausforderung wird. Ich spreche da aus eigener Erfahrung: In meiner Region im Nordschwarzwald haben wir in den vergangenen zweieinhalb Jahren mehr als acht Kassensitze verloren, die nicht nachbesetzt werden konnten. Und wir sind immerhin ein Oberzentrum mit einem Einzugsgebiet von knapp 200.000 Einwohnerinnen und Einwohnern. Da gibt es jetzt acht Frauenarztpraxen weniger, das ist eine ganze Menge. Und auf diese Entwicklung müssen wir als Verband Antworten geben, das haben wir bis dato nicht zufriedenstellend getan.
ÄND: Wie könnte der BVF dieser Entwicklung entgegensteuern? Der Ärztinnen- und Ärztemangel in der ambulanten Versorgung ist ein Thema, an dem sich auch Landesregierungen und Kassenärztliche Vereinigungen die Zähne ausbeißen.
Was wir als Verband zum Beispiel tun können, ist, den jungen Kolleginnen und Kollegen eine Zukunftsperspektive zu vermitteln und ihnen zu zeigen, wie attraktiv die Arbeit unserer Fachgruppe allgemein und speziell auch im ambulanten Bereich ist. Mittlerweile sind es überwiegend Frauen, die ihre Weiterbildung zur Fachärztin in der Frauenheilkunde machen, ihr Anteil liegt bei 80 bis 90 Prozent. Wir müssen dafür sorgen, dass diese Kolleginnen nicht nur in den Kliniken bleiben, sondern auch in die Praxen gehen.
Und vor allem brauchen wir junge Kolleginnen und Kollegen auch im Berufsverband, die hier neue, frische Ideen einbringen. Dass sich das lohnt, müssen wir der jüngeren Generation begreiflich machen.
ÄND: Kommen wir zur aktuellen Gesundheitspolitik. Da stehen in dieser Legislatur auch einige Reformen an. Eine, die die niedergelassenen Fachärztinnen und Fachärzte besonders betreffen wird, ist die Einführung eines Primärversorgungssystems. Wo sehen Sie die Frauenärztinnen und Frauenärzte darin?
Ich persönlich möchte nicht von einem Primärversorgungssystem sprechen, sondern von primärärztlicher Versorgung. Der Grundgedanke, Patientinnen und Patienten besser zu steuern, ist aus meiner Sicht absolut richtig und notwendig. Aber es darf dabei nicht um einen Steuermechanismus gehen, der nur auf Abschottung ausgelegt ist, also das Ziel hat, die Menschen möglichst rauszuhalten aus der fachärztlichen Versorgung.
Ich halte ein Lotsensystem für sinnvoll, aber die Rolle eines Lotsen oder einer Lotsin kann nicht irgendeine KV-Mitarbeiterin übernehmen, die am Telefon sitzt, sondern da muss ein ärztlicher Kollege beziehungsweise eine ärztliche Kollegin oder zumindest die hochqualifizierte Medizinische Fachangestellte involviert sein. Ich bin überzeugt, dass sich damit unkoordinierte Mehrfachuntersuchungen vermeiden ließen.
Und ich hatte es schon angesprochen: Wir als Frauenärztinnen und Frauenärzte begleiten unsere Patientinnen ein Leben lang, wir kennen die umfassende Gesundheits- beziehungsweise Krankengeschichte mit allen Facetten. Da liegt es doch nahe, dass wir in einem Primärarztsystem für viele Frauen auch eine steuernde und koordinierende Rolle übernehmen können. Wir sehen eben nicht nur einen einzelnen Befund, sondern häufig den gesamten gesundheitlichen Zusammenhang, von Prävention und Früherkennung über Schwangerschaft und hormonelle Fragen bis hin zu chronischen Erkrankungen. Gerade weil wir unsere Patientinnen oft über viele Jahre begleiten, können wir sehr gut einschätzen, was wir selbst weiterführen können und wann eine gezielte Überweisung in andere fachärztliche Bereiche sinnvoll ist. Kurzum: Wir Frauenärztinnen und Frauenärzte bringen die besten Voraussetzungen mit, in einem Primärarztsystem für viele Patientinnen auch steuernd tätig zu sein, der Koalitionsvertrag und das Positionspapier der KBV haben diese Realität anerkannt.
Was nicht passieren darf, ist, durch die Einführung eines Primärarztsystems die Prävention zu schwächen. Prävention lebt vom direkten Zugang. Auch in Fachgruppen wie der Dermatologie, Urologie oder Gastroenterologie darf dieser Zugang nicht durch verpflichtende primärärztliche Überweisungen oder einen Überweisungsvorbehalt eingeschränkt werden.
ÄND: Denken Sie, dass in einem Primärversorgungssystem mit Sanktionen oder Zuzahlungen gearbeitet werden muss, damit es funktioniert, also dass etwa Patientinnen und Patienten, die direkt auf eigene Faust eine Fachärztin oder einen Facharzt aufsuchen, dann eine Strafgebühr zahlen sollten?
Den Begriff Strafgebühr würde ich lieber vermeiden und stattdessen von einer Verwaltungsgebühr sprechen. Wenn es bestimmte verpflichtende Steuerungswege in der Gesundheitsversorgung gibt, sei es digital, sei es über die Hausarztpraxis oder auch über die Gynäkologin oder den Gynäkologen, und der Patient dann trotzdem entscheidet: Mir ist das alles egal, ich entscheide selbst, welche fachärztliche Behandlung ich brauche, dann muss man darauf auch entsprechend reagieren. Denn der Patient verschwendet damit im Zweifel unnötig Ressourcen. Ich bin schon der Meinung, dass es für solche Fälle eine bestimmte Malus-Regelung geben sollte.
In Deutschland sind die Menschen gewöhnt an eine 24-7-Gesundheitsversorgung, bei der sie alles in Anspruch nehmen können, was es gibt. Dieses System umzuswitchen, ist nicht einfach und ein langer Weg. Der muss von der Politik vorbereitet werden.
ÄND: Frisch vorgelegt hat das Bundesgesundheitsministerium jetzt seinen Referenten-Entwurf zum sogenannten GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz. Die darin enthaltenen Sparpläne basieren auf den Empfehlungen der Finanzkommission Gesundheit. Eine der Maßnahmen, die vor allem in der Vertragsärzteschaft für Unmut sorgt, ist die Abschaffung der damals im Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) festgelegten Vermittlungszuschläge für Fachärztinnen und Fachärzte. Was würde dieser Schritt für Ihre Fachgruppe bedeuten?
Bei uns niedergelassenen Frauenärztinnen und Frauenärzten spielen Hausarzt-Vermittlungsfälle keine so große Rolle wie in anderen Fachgruppen, weil etwa ein Drittel unserer Praxistätigkeit auf planbare Leistungen entfällt, für die Termine weit im Voraus vereinbart werden, etwa bei Krebsfrüherkennung und Schwangerschaftsvorsorge. Wenn die TSVG-Zuschläge demnächst wegfallen sollten, dürfte das unsere Fachgruppe wohl weniger stark treffen als andere fachärztliche Gruppen, auch wenn dafür keine belastbaren Daten vorliegen. Termine in der offenen Sprechstunde, für die es ja auch keine Zuschläge mehr geben soll, spielen jedoch durchaus eine relevante Rolle auch in unseren Praxen.
Die Politik sendet mit diesen Sparplänen ein bestimmtes Signal in Richtung der ambulant tätigen Fachärztinnen und Fachärzte, das nicht gerade von Wertschätzung zeugt.
Und ganz allgemein betrachtet: Die Einführung der Vermittlungszuschläge im Terminservice- und Versorgungsgesetz war damals verbunden mit der Erhöhung der Sprechstundenzeiten. Und wenn die Politik die Zuschlagsregelung jetzt streichen will, dann sollten auch die Pflicht-Sprechstundenzeit wieder von 25 auf 20 Stunden reduziert werden. Das Ganze war eine Vereinbarung, die die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte mit den Krankenkassen und der Politik geschlossen haben. Und diese Vereinbarung enthält nicht nur die Vergütungszuschläge für die Niedergelassenen, sondern auch eine Mehrleistung, die wir erbringen.
Ich fürchte, dass es in der Folge zu spürbaren Engpässen bei der ambulanten Versorgung kommen wird. Es besteht ohne entsprechende Vergütungsanreize keine Notwendigkeit mehr, dann noch solche Termin-Slots anzubieten.
ÄND: Ebenfalls von gesundheitspolitischer Bedeutung für Fachärztinnen und Fachärzte in dieser Legislatur wird der Start der neuen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄneu) sein. Nach jüngsten Informationen soll diese am 1. Januar 2028 in Kraft treten. Wie zufrieden kann Ihre Fachgruppe mit dem Entwurf zur GOÄneu sein?
Wie Sie vielleicht mitbekommen haben, waren die Frauenärztinnen und Frauenärzte eine der Fachgruppen, die sich deutlich gegen die Einführung der neuen GOÄ positioniert hatten. Wir haben aber dennoch die Möglichkeit der in diesem Jahr neu aufgenommenen Fachgruppengespräche genutzt und in einem sehr konstruktiven und guten kollegialen Austausch mit der Bundesärztekammer etliche Punkte eingebracht, die uns mit Blick auf unsere Fachgruppe wichtig erschienen. Unsere Punkte wurden auch wahrgenommen. Ob die allerdings dann in der Veränderung der Bewertungssituation innerhalb der neuen Gebührenordnung Niederschlag finden, wissen wir nicht, denn bekanntlich bleibt das Gesamthonorar-Volumen ja gleich. Das heißt, wenn es für die eine Leistung ein bisschen mehr geben soll, muss es an anderer Stelle weniger geben.
Unsere Fachgruppe ist nach wie vor insbesondere im Bereich der operativen Leistungen nicht komplett zufrieden, weil einige Leistungen sogar unterhalb des Niveaus des Einheitlichen Bewertungsmaßstabs (EBM) liegen. Und dann sind da Leistungen wie die Dysplasie-Sprechstunde, die es bei der Entwicklung der neuen GOÄ noch gar nicht gab, weshalb diese jetzt besser bewertet eingepflegt werden müssten. Positiv zu bewerten ist, dass die Sprechende Medizin gestärkt wurde.
Richtig beurteilen können wir die Auswirkungen der neuen GOÄ auf unsere Fachgruppe sicherlich erst dann, wenn alle Kolleginnen und Kollegen die ersten Abrechnungen damit gemacht und die Systematik darin erfasst haben. Von daher bin ich jetzt noch vorsichtig kritisch. Fest steht: Die neue GOÄ wird kommen und wir werden mit ihr leben müssen.
Quelle: https://www.aend.de/article/239986; 17.04.2026, 08:26, Autor/-in: sk © änd Ärztenachrichtendienst Verlags-AG
