Sehr geehrte Frau Ministerin Warken,
sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete,
mit großem Interesse haben wir den ersten Bericht der FinanzKommission Gesundheit vom 30.03.2026 gelesen. Uns allen ist klar, dass im Gesundheitswesen erheblicher Regelungs- und auch Sparbedarf besteht. Ebenfalls ist uns klar, dass es hierdurch zu Einschnitten in allen Bereichen, auch bei der Honorierung im ärztlichen Sektor kommen soll. Um so dankbarer waren wir für Ihre, in der Presse veröffentlichte Ankündigung, sehr geehrte Frau Ministerin, dass Sie dabei alle Bereiche mit ins Boot nehmen wollen.
Die Unterzeichnenden vertreten die Berufsverbände der grundversorgenden Fachärzte. Diese umfassen die Augenheilkunde, die Frauenheilkunde und Geburtshilfe, die Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde, die Dermatologie, die Orthopädie und Unfallchirurgie, die Urologie, die niedergelassene Chirurgie sowie die Neurologie/ Nervenheilkunde/ Psychiatrie.
Die FinanzKommission Gesundheit schlägt unter anderem vor, dass alle finanziellen Regelungen des TSVG, die Hygienezuschläge, das Hautkrebsscreening, die EBM-Ziffern der Katarakt-OPs und die PFG (Pauschale fachärztliche Grundversorgung) als Beitrag der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte in der vertragsärztlichen Versorgung zurückgenommen werden sollen; hierdurch sei ein Sparvolumen von 3,2 Milliarden Euro möglich.
Tatsächlich würden diese Vorschläge allerdings nicht die niedergelassene Ärzteschaft insgesamt, sondern überwiegend die grundversorgenden Fachärztinnen und Fachärzte der oben genannten Fachgruppen betreffen. Andere Fachärzte und der hausärztliche/ kinderärztliche Sektor wären von diesen Maßnahmen nicht betroffen. In diesem Zusammenhang sei daran erinnert, dass durch die Rücknahme der Neupatientenregelung bereits ebenfalls ausschließlich die grundversorgenden Fachärztinnen und Fachärzte einen erheblichen Solidarbeitrag zur Stabilisierung der Gesundheitsfinanzen jedes Jahr in Höhe von 400 Millionen Euro geleistet haben und dies unter Beibehaltung der erhöhten Wochensprechstundenzeiten von 25 Stunden für die Versorgung gesetzlich versicherter Patienten (anstatt vor dem TSVG von 20 Wochenstunden).
Hinzu kommt, dass die Fachärzte insgesamt als einzige Gruppe noch budgetiert sind und diesen jedes Jahr Leistungen in Höhe von 2,3 Milliarden Euro nicht vergütet werden – ebenfalls ein nicht unerheblicher jährlicher Sparbeitrag.
Wenn die von uns vertretenen grundversorgenden Fachärzte jetzt erneut alleine für den ambulanten ärztlichen Sektor in erheblichem Maß finanziell beschnitten werden sollen, wird sich die Versorgung in unseren Fachbereichen in der jetzigen Form nicht mehr aufrechterhalten lassen.
Es ist in unseren Augen den von uns vertretenen Kolleginnen und Kollegen nicht zu vermitteln, warum diese erneut und allein finanziell massiv zur Ader gelassen werden sollen, während andere Fachgruppen vollkommen ungeschoren bleiben; insbesondere sei nochmals daran erinnert, dass die Haus- und Kinderärzte de facto entbudgetiert arbeiten.
Wir sind verwundert darüber, dass die FinanzKommission Gesundheit die hausarztzentrierten Versorgungsverträge (HZV) überhaupt nicht zur Diskussion stellt, obwohl wissenschaftlich klar nachgewiesen worden ist, dass diese allein nur dann eine Kostenersparnis für das Gesamtsystem erbringen, wenn diese mit zusätzlichen fachärztlichen Verträgen kombiniert werden, wie dieses in Baden-Württemberg der Fall ist. Für das übrige Bundesgebiet existieren aber solche Verträge nicht.
Wenn man berücksichtigt, dass ein Mitglied der FinanzKommission Gesundheit selbst Facharzt für Allgemeinmedizin ist und jahrelang Präsident der Deutschen Gesellschaft für Allgemeinmedizin und Familienmedizin war, so stellt sich für uns ganz konkret die Frage nach der Unabhängigkeit der FinanzKommission insgesamt. Die genannten Vorschläge lassen vermuten, dass hier weniger objektiv wissenschaftliche Kriterien, sondern vielmehr wirtschaftliche Eigeninteressen als Grundlage des Gutachtens dienten. Dies erschüttert uns zutiefst. Dieses wäre zu vermeiden gewesen, wenn es in der Kommission auch einen fachärztlichen Vertreter gegeben hätte.
In unseren Augen sind die einseitigen Vorschläge der FinanzKommission Gesundheit zu Lasten der grundversorgenden Fachärzte nichts anderes als ein Aufruf an die Politik zum Wortbruch und Betrug. Denn die Einführung der sogenannten offenen Sprechstunde mit zusätzlichen fünf Sprechstunden pro Woche für die grundversorgenden Fachärzte wurde im Rahmen des TSVG explizit mit der extrabudgetären Vergütung der darin erbrachten Leistungen verknüpft. Wenn man diese und die anderen genannten Vergütungen (PFG, Hygienezuschläge) ersatzlos streicht, entzieht man den grundversorgenden Fachärzten dringend benötigte wirtschaftliche Mittel. Niemand kann dann mehr erwarten, dass unter diesen Bedingungen die wöchentliche Sprechstundenzeit von 25 Wochenstunden pro Arzt zur Versorgung gesetzlich versicherter Patienten aufrecht erhalten werden wird. Arztpraxen sind betriebswirtschaftlich geführte Privatunternehmen.
Die unterzeichnenden Verbände weisen Sie daher darauf hin, dass unsere Mitglieder bei einer Streichung der TSVG-Regelungen allein aus diesen ökonomischen Gründen die wöchentliche Sprechstundenzeit für gesetzlich Versicherte wieder auf die ursprünglichen 20 Wochenstunden reduzieren und offene Sprechstunden ganz einstellen werden. Diesen Wegfall an Versorgung können weder Hausärzte noch Notaufnahmen kompensieren.
Sehr geehrte Frau Ministerin Warken, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete,
die vorgeschlagenen Maßnahmen sind eben kein Solidarbeitrag der niedergelassenen Vertragsärzteschaft zur Sanierung der Gesundheitsfinanzen, sondern eine einseitige Belastung der Fachgruppen, die neben den Hausärzten einen Großteil der ambulanten Versorgung leisten. Es findet sich kein alle niedergelassene Ärztinnen und Ärzte betreffender Sparvorschlag. Damit würden, entgegen Ihrer Ankündigung, eben nicht alle Beteiligten mit ins Boot genommen.
Wir bitten Sie, dieses im Rahmen der anstehenden Gesetzgebung zu berücksichtigen und auf die Umsetzung der oben genannten Vorschläge zu überdenken. Denn in letzter Konsequenz sind wir es, die die dringend benötigten fachärztlichen Termine zur Verfügung stellen.
Gerne stehen wir für einen konstruktiven Austausch zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Prof. Dr. Axel Piepgras
Präsident des Berufsverbandes Deutsche Neurochirurgie e.V. (BDNC)
Jan Henniger
Vorsitzender des Berufsverbandes niedergelassener Chirurgen e.V. (BNC)
Daniel Pleger
1. Vorsitzender des Berufsverbandes der Augenärztinnen und Augenärzte Deutschlands e.V. (BVA)
Dr. Ralph von Kiedrowski
Präsident des Berufsverbandes der Deutschen Dermatologen e.V. (BVDD)
Dr. Axel Belusa
Präsident des Berufsverbandes der Deutschen Urologie e.V. (BvDU)
Markus Haist
1. Vorsitzender und Präsident des Berufsverband der Frauenärztinnen und Frauenärzte e.V. (BVF)
Prof. Dr. Jan Löhler
Präsident des Deutschen Berufsverbandes der Hals-Nasen-Ohrenärzte e.V. (BVHNO)
Dr. Helmut Weinhart
Vizepräsident und Sprecher des Vorstandes des Berufsverbandes für Orthopädie und Unfallchirurgie e.V. (BVOU)