Die vorgesehenen Maßnahmen – darunter der Wegfall der extrabudgetären Vergütung für offene Sprechstunden sowie für vermittelte Termine (TSS- und Hausarztvermittlung) und die Deckelung der Gesamtvergütung – treffen nach Ansicht des SpiFa vor allem die grundversorgenden Facharztgruppen strukturell.
Diese Vorschläge sind ein Frontalangriff auf die ambulante Versorgung in Deutschland. Gerade Fachärztinnen und Fachärzte wie Augenärzte, Frauenärzte, Hautärzte, HNO-Ärzte, Urologen, Chirurgen oder Orthopäden tragen einen wesentlichen Teil der wohnortnahen und kurzfristigen Versorgung. Ihnen jetzt die finanziellen Grundlagen zu entziehen, gefährdet die Versorgung von rund 75 Millionen gesetzlich Versicherten,
erklärt der Vorstandsvorsitzende des SpiFa, Dr. med. Dirk Heinrich.
Besonders kritisch bewertet der SpiFa den geplanten Wegfall der extrabudgetären Vergütung für Leistungen, die im Zuge des Terminservice- und Versorgungsgesetzes (TSVG) gezielt eingeführt wurden, um den Zugang zu medizinischer Versorgung zu verbessern.
Die Politik will die Anreize streichen, die sie selbst geschaffen hat, um Wartezeiten zu verkürzen und die Versorgung zu verbessern. Das ist nicht nur widersprüchlich, sondern verantwortungslos. Wenn zusätzliche Leistungen wieder in die Budgetierung zurückgeführt werden, werden Praxen gezwungen sein, ihr Leistungsangebot entsprechend anzupassen. Das wird unweigerlich zu weniger kurzfristigen Terminen und Einschränkungen in der Akutversorgung führen,
so Heinrich weiter.
Der SpiFa warnt davor, dass insbesondere dringende Behandlungsanlässe und die Versorgung akuter Erkrankungen künftig leiden werden. Die geplanten Maßnahmen setzen falsche Anreize und führen zu einer Verschärfung der ohnehin bestehenden Budgetierungsproblematik.
Heinrich betont:
Die Facharztpraxen werden gezwungen sein, auf diese Eingriffe zu reagieren. Das bedeutet im Klartext: weniger Kapazitäten für kurzfristige Termine und eine Verschlechterung der Patientenversorgung. Die Lasten werden einseitig auf die niedergelassenen Fachärztinnen und Fachärzte abgewälzt. Von einer fairen und ausgewogenen Lastenverteilung kann deshalb keine Rede sein.
Vor diesem Hintergrund fordert der SpiFa die Politik auf, konsequent zu handeln und die mit dem TSVG eingeführten Regelungen insgesamt zu überprüfen.
Wenn die extrabudgetäre Vergütung und die offenen Sprechstunden gestrichen werden, müssen logischerweise die erhöhten Mindestsprechstunden gänzlich abgeschafft werden. Diese Maßnahmen waren Teil eines Gesamtpakets. Es ist nicht akzeptabel, nur die für die Praxen nachteiligen Elemente beizubehalten,
erklärt Heinrich abschließend.
Der SpiFa appelliert an die Bundesregierung, die Vorschläge grundlegend zu überarbeiten und verweist auf den Vorschlag der Ärzteschaft eine faire und ausgewogene Lastenverteilung bei den Einsparungen in der ambulanten Versorgung durch eine Begrenzung des Anstiegs des Orientierungspunktwertes zu erreichen.
