GKV-BStabG Fachliche Meldung

Aktueller Stand zum GKV-Gesetz und zur Petition „Frauengesundheit sichern“: Gemeinsam für die Frauenheilkunde einstehen

Kurz vor der namentlichen Bundestagsabstimmung zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz am 10. Juli sind am 06. Juli noch Änderungsanträge der Fraktionen CDU/CSU und SPD veröffentlicht worden. Hierbei sind weitere Einsparpunkte genannt worden, die uns ambulant tätigen Ärztinnen und Ärzte, also auch uns Frauenarztpraxen, zusätzlich belasten werden.

©Markus Haist, ©Dr. Anna Bodemer (Zusammenstellung BVF)

Dabei handelt es sich um die Rücknahme der Hygienezuschläge mit entsprechender Absenkung der MGV, Absenkung des technischen Leistungsanteils im EBM, Regelungen zur Überführung der bisher extrabudgetär vergüteten Leistungen in die MGV, das Thema der verbliebenen „echten“ EGV-Leistungen sowie das Zweitmeinungsverfahren. 

Dabei soll insbesondere die Rückführung bislang extrabudgetär vergüteter Leistungen in die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung näher ausgestaltet werden.

Auch wenn die konkreten Auswirkungen noch nicht exakt abschätzbar sind, ändert dies nichts an den zu befürchtenden negativen finanziellen und versorgungsrelevanten Auswirkungen auf die Facharztpraxen und die Terminvergaben.

Unsere Forderung, Präventionsleistungen ebenso wie Dialyse und Substitutionsbehandlung ausdrücklich von der Neuregelung auszunehmen, ist bislang unberücksichtigt geblieben. Umso wichtiger ist es jetzt, nachdem das Gesetz kaum mehr zu stoppen sein wird, unsere Stimme weiter zu erheben und in Abstimmung mit der KBV, den regionalen KVen, unseren anderen Facharztverbänden, dem SpiFa entsprechend zu reagieren. Die Planungen sind am Laufen!

Zunächst aber bitten wir Sie nochmals, Ihre Patientinnen, Ihr Umfeld und die Bevölkerung auf unsere Petition Frauengesundheit sichern hinzuweisen und zeichnen zu lassen.

Ein besonders schönes Beispiel kam am Wochenende aus Freiburg: Unser Mitglied Frau Karin Krämer hat dort gemeinsam mit ihren Kolleginnen einen Informationsstand in der Fußgängerzone aufgebaut und in zahlreichen Gesprächen über die Petition informiert. Dabei wurden insgesamt 950 Unterschriften gesammelt. Am kommenden Wochenende soll die Aktion wiederholt werden. Für dieses Engagement und für die vielen weiteren Rückmeldungen aus den Praxen danken wir Ihnen ausdrücklich.

Weitere praktische Hinweise zur Beteiligung, zur Übermittlung ausgefüllter Unterschriftenlisten und zu den verfügbaren Materialien finden Sie weiterhin auf der Petitionsseite www.frauengesundheit-sichern.de . Ergänzend werden im kommenden FRAUENARZT 07/2026 die wichtigsten Fragen rund um die Petition noch einmal ausführlich erläutert.

Und seien Sie sich sicher: Weitere Aktionen werden nach Zustimmung zu dem Gesetz und vor allem nach dem Inkrafttreten stattfinden. Aber Sie alle sind mit gefordert!

© Berufsverband der Frauenärztinnen und Frauenärzte e.V.

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