Pressemitteilung GKV-BStabG

BVF-Petition „Frauengesundheit sichern“ veröffentlicht: BVF fordert Korrekturen am Spargesetz

Der Berufsverband der Frauenärztinnen und Frauenärzte e.V. warnt vor weniger verfügbaren Terminen in der ambulanten Frauenheilkunde.

BVF-Präsident Markus Haist, © BVF

Die vom BVF beim Deutschen Bundestag eingereichte Petition „Frauengesundheit sichern“ ist veröffentlicht und kann ab sofort online mitgezeichnet werden. Der BVF fordert Korrekturen am GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz, um die ambulante frauenärztliche Versorgung verlässlich abzusichern.

Die Politik kann nicht erst zusätzliche Termine einfordern und gezielt vergüten – und anschließend genau diese Vergütung wieder streichen. Diese Termine entstehen nicht von allein. Wer die Voraussetzungen dafür verschlechtert, muss damit rechnen, dass weniger Termine angeboten werden und die Wartezeiten steigen. Genau davor warnen wir,

sagt BVF-Präsident Markus Haist. 

Nach Berechnungen des BVF könnten in der Frauenheilkunde bundesweit bis zu 3,5 Millionen kurzfristig verfügbare Termine pro Jahr entfallen. Besonders relevant ist dies für die gynäkologische Krebsfrüherkennung, die Schwangerenvorsorge sowie die kontinuierliche Betreuung von Patientinnen beispielsweise bei Endometriose oder in den Wechseljahren.

Mit der Petition fordert der BVF den Deutschen Bundestag auf, die Auswirkungen der beschlossenen Regelungen auf die ambulante frauenärztliche Versorgung zu korrigieren und sicherzustellen, dass Patientinnen auch künftig verlässlich Zugang zu frauenärztlichen Terminen haben.

Die Petition trägt die Petitions-ID 202297 und kann direkt unter diesem Link: Petition “Frauengesundheit sichern” oder unter www.frauengesundheit-sichern.de bis zum 07.10.2026 mitgezeichnet werden. Der BVF ruft Frauenärztinnen und Frauenärzte dazu auf, die Petition zu unterstützen und auch ihre Patientinnen auf die Mitzeichnung aufmerksam zu machen.