Für die ambulante Versorgung sind hierdurch weitreichende Einschnitte verbunden. Nach Berechnungen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung sollen im kommenden Jahr rund 2,7 Milliarden Euro und 2030 rund 5,0 Milliarden Euro allein im ambulanten Bereich eingespart werden. Insgesamt wären demnach rund 46 Millionen Behandlungsfälle im Jahr 2027 nicht finanziert.
Auch für die frauenärztliche Versorgung ist die Dimension erheblich: Allein aus Westfalen-Lippe wurden für 2025 rund 350.000 gynäkologische TSVG-Fälle genannt. Eine Hochrechnung auf die Bundesebene legt nahe, dass bundesweit bis zu 3,5 Millionen kurzfristige gynäkologische Versorgungskontakte jährlich betroffen sein könnten.
Der Berufsverband der Frauenärztinnen und Frauenärzte e.V. (BVF) warnt: Diese Zahlen werden sich nicht nur in Praxisbilanzen niederschlagen. Sie werden sich in der Versorgung von Frauen bemerkbar machen.
Ab 2027 werden zentrale bislang extrabudgetär vergütete Leistungen wieder in gedeckelte Vergütungsstrukturen überführt. Dazu gehören unter anderem Impfungen, Früherkennungs- und Gesundheitsuntersuchungen, Schwangerenvorsorge, offene Sprechstunden sowie Terminvermittlungsfälle. Zugleich entfallen Zuschläge, die die von uns geschaffenen zusätzlichen Termine und kurzfristige Zugangswege zur fachärztlichen Versorgung unterstützen sollten.
Das ist eine politische Entscheidung mit absehbaren Folgen für Versorgung von Frauen. Wenn Leistungen gedeckelt werden, die für Prävention, Früherkennung und notwendige Abklärung gebraucht werden, wird Versorgung eingeschränkt werden müssen und damit schwerer erreichbar. Genau davor haben wir in vielen Gesprächen und Stellungnahmen gewarnt,
erklärt Markus Haist, Präsident des BVF.
Für den BVF ist klar: Beitragssatzstabilität und Strukturreform ist wichtig, darf aber nicht über eine weniger erreichbare oder eingeschränkte ambulante Versorgung erkauft werden. Frauenarztpraxen begleiten Schwangerschaften, führen Krebsfrüherkennung durch, beraten zu Impfungen und klären auffällige Befunde sowie kontrollbedürftige Symptome ab. Diese Versorgung braucht Zeit, Personal, Räume und planbare Kapazitäten.
Eine Untersuchung, eine Beratung, eine Impfung oder eine Kontrolle entsteht nicht durch politische Erwartung, sondern durch konkrete Praxisressourcen. Wer diese Strukturen finanziell deckelt, spart nicht nur im Gesundheitssystem. Er nimmt in Kauf, dass Versorgung für Patientinnen zukünftig deutlich schwerer erreichbar sein wird. Denn der einnahmeorientierten Ausgabenpolitik der Politik wird eine einnahmeorientiertes Leistungsangebot der „Leistungserbringer“ erfolgen. Das werden u.a. Frauen in ihrem Versorgungsalltag spüren,
so Haist weiter.
Die vielfältigen Gespräche, Stellungnahmen, Argumentationen aus der Ärzteschaft haben im parlamentarischen Verfahren nicht zu den notwendigen Korrekturen geführt. Nach der nun sowohl im Bundestag als auch, durch Mittelzuwendung in die Länder erkauften, Zustimmung des Bundesrates müssen weitere Schritte folgen, um den Patientinnen die Folgen dieses Gesetzes aufzeigen zu können.
Mit der Petition „Frauengesundheit sichern“ führt der BVF die Debatte über den Gesetzesbeschluss hinaus fort. Deshalb bleibt die Petition notwendig. Sie befindet sich derzeit in der Prüfung zur Veröffentlichung.
Der BVF wird die Umsetzung des Gesetzes kritisch begleiten und die Auswirkungen auf die ambulante frauenärztliche Versorgung aufzeigen und benennen.
Weitere Maßnahmen und Aktionen werden folgen.
Weitere Informationen zur Petition und zur Kampagne „Frauengesundheit sichern“ unter:www.frauengesundheit-sichern.de
