Während Patientinnen und Patienten nach einer ärztlichen Untersuchung oftmals dringend auf eine sofortige medikamentöse Behandlung angewiesen sind, müssen sie vielerorts erhebliche Wege zur nächsten Apotheke zurücklegen. In einzelnen Regionen existiert bereits heute keine Apotheke mehr vor Ort – sehr wohl aber noch haus- und fachärztliche Praxen.
Der SpiFa sieht darin ein ernstzunehmendes Versorgungsproblem.
Wenn die nächste Apotheke viele Kilometer entfernt ist, darf ein dringend benötigtes Antibiotikum, Schmerzmittel oder Asthmaspray nicht an der Entfernung scheitern. Wer eine medizinische Diagnose stellt und eine akute Behandlung für erforderlich hält, muss den Patientinnen und Patienten in klar definierten Ausnahmefällen auch unmittelbar helfen können,
erklärt der Vorstandsvorsitzende des SpiFa, Dr. med. Dirk Heinrich.
Der Dachverband der fachärztlichen Berufsverbände fordert deshalb eine gesetzliche Regelung, die Ärztinnen und Ärzten in Akutfällen die Abgabe verschreibungspflichtiger Arzneimittel ermöglicht. Dies soll insbesondere dort gelten, wo eine zeitnahe Versorgung über eine Apotheke tatsächlich nicht gewährleistet werden kann.
Dabei betont der SpiFa ausdrücklich, dass es nicht um eine Verlagerung der regulären Arzneimittelversorgung aus den Apotheken in die Arztpraxen geht. Die flächendeckende Versorgung durch öffentliche Apotheken bleibt ein unverzichtbarer Bestandteil des deutschen Gesundheitswesens. Wo diese Versorgung jedoch faktisch nicht mehr gewährleistet werden kann, muss der Gesetzgeber pragmatische Lösungen schaffen.
Dr. Heinrich weiter:
Die Menschen erwarten zu Recht, dass ihnen nach einer ärztlichen Untersuchung auch tatsächlich geholfen wird. Eine gute Gesundheitsversorgung endet nicht mit dem Rezeptblock. Sie endet erst, wenn die notwendige Therapie beginnen kann. Gesundheitspolitik muss sich an der Lebenswirklichkeit der Patientinnen und Patienten orientieren – nicht an überholten Sektorengrenzen.
Der SpiFa verweist darauf, dass zahlreiche europäische Staaten bereits Regelungen kennen, die Ärztinnen und Ärzten unter bestimmten Voraussetzungen die unmittelbare Arzneimittelabgabe erlauben. Deutschland sollte diese Erfahrungen nutzen, um die Versorgung insbesondere im ländlichen Raum zu stärken und unnötige Verzögerungen bei dringend erforderlichen Behandlungen zu vermeiden.
Der Spitzenverband appelliert an die Bundesregierung, die derzeit anstehenden gesetzlichen Regelungen zur Arzneimittelversorgung dafür zu nutzen, eine patientenorientierte Ausnahmeregelung für medizinische Akutfälle zu schaffen.
Quelle:
Pressemitteilung des SpiFa
