Aus dem SpiFa GKV-BStabG Fachliche Meldung

Spargesetz korrigieren: Offene Sprechstunden gleich mit abschaffen

SpiFa fordert Koalition auf, bei angekündigter Korrektur der Fixkostendegression auch die Verpflichtung zu offenen Sprechstunden zu streichen

Bild/Logo: © Spitzenverband Fachärztinnen und Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa)

Der Spitzenverband Fachärztinnen und Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa) fordert die Regierungsfraktionen auf, eine offenbar beabsichtigte Korrektur der mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz eingeführten Fixkostendegression zu nutzen, um zugleich die Verpflichtung grundversorgender Fachärztinnen und Fachärzte zu offenen Sprechstunden abzuschaffen.

Mit dem Beitragssatzstabilisierungsgesetz entfällt ab 2027 die bisherige besondere Finanzie-rung der Leistungen in offenen Sprechstunden. An der gesetzlichen Verpflichtung zur Vorhaltung von mindestens fünf Stunden pro Woche wird bislang dennoch festgehalten.

Dr. med. Dirk Heinrich, Vorstandsvorsitzender des SpiFa: 

Wenn die Koalition die Fixkostendegression richtigerweise wieder streichen will, sollte sie die Gelegenheit nutzen, eine weitere Fehlentscheidung des Spargesetzes zu korrigieren. Wer den Praxen die Finanzierung der offenen Sprechstunde nimmt, kann sie nicht gleichzeitig gesetzlich zu ihrer Vorhaltung verpflichten. Deshalb gehören beide Korrekturen jetzt gemeinsam auf den Tisch.

Die Erfahrungen der vergangenen Jahre zeigen nach Auffassung des SpiFa zudem, dass offene Sprechstunden kein wirklich geeignetes Instrument zur Verbesserung der Terminversorgung sind. Sie sind teuer, schaffen keine zusätzliche ärztliche Arbeitszeit und sind für die Praxen kaum planbar: Mal führen sie zu überfüllten Sprechstunden und hohem Aufwand für Ersteinschätzung und Priorisierung, mal bleiben Kapazitäten ungenutzt, während die Vorhaltekosten dennoch entstehen.

Zugleich widerspricht die offene Sprechstunde dem politischen Ziel einer stärkeren Patienten-steuerung. Patientinnen und Patienten ohne vorherige medizinische Einschätzung nach dem faktischen Windhundprinzip in die fachärztliche Versorgung zu schicken, passt nicht zu einem System, das künftig stärker nach medizinischem Bedarf und Behandlungsdringlichkeit steuern soll.

Ein Termin ist nicht einfach ein Termin und eine offene Sprechstunde schafft keine zusätzliche Versorgungskapazität, so Heinrich. Wir brauchen keine gesetzlich organisierten Warteschlangen, sondern eine intelligente Steuerung: Wer fachärztliche Versorgung medizinisch benötigt, muss entsprechend seiner Dringlichkeit Zugang erhalten – und diese Versorgung muss vollständig finanziert werden.

Der SpiFa fordert deshalb, im Zuge der anstehenden Korrekturen am Beitragssatzstabilisierungsgesetz neben der Fixkostendegression auch die Verpflichtung zur offenen Sprechstunde zu streichen. An ihre Stelle muss eine digital unterstützte, medizinisch bedarfsgerechte Patientensteuerung mit konsequenter Finanzierung der tatsächlich notwendigen fachärztlichen Versorgung treten.

Quelle:
Pressemitteilung des SpiFa