Der Hausarztverband und seine Fachgesellschaft fordern aktuell eine hausärztlich geleitete Primärversorgungspraxis als erste Anlaufstelle und behauptet, den größten Teil der Anliegen selbst abschließend behandeln zu können. Dies mag für die heute Hausarztpraxen aufsuchen- den Patientinnen und Patienten gelten, es gilt jedoch nicht für die heute Facharztpraxen direkt konsultierenden Patienten. Diese werden dort in der Regel tatsächlich fallabschließend behandelt.
Der Irrtum, die meisten Patienten könnten in der Hausarztpraxis abschließend behandelt wer- den, rührt daher, dass die weit überwiegende Anzahl der Patienten, die in der Facharztpraxis heute fallabschließend behandelt werden, in der Hausarztpraxis überhaupt nicht auftauchen. Dies erklärt die Fehleinschätzung des Hausarztverbandes und seiner Fachgesellschaft. Zudem ist in der Hausarztpraxis weder das vertiefte fachspezifische Wissen vorhanden, noch die spezifischen fachärztlichen Untersuchungsmethoden und Gerätschaften, die heute für eine moderne fachärztliche Medizin erforderlich sind.
Der SpiFa hält eine bessere Koordination der Versorgung grundsätzlich für richtig. Eine sinnvolle Patientensteuerung muss jedoch vom medizinischen Bedarf und der heute bestmöglichen Qualität ausgehen – und nicht von dem politischen Ziel, möglichst viele Behandlungen auf einer bestimmten Versorgungsebene vermeintlich abzuschließen. Maßstab muss sein: Welche Ärztin oder welcher Arzt kann das konkrete gesundheitliche Problem fachlich am besten beurteilen und behandeln – und wie dringend ist die Behandlung.
Primärversorgung darf nicht bedeuten: Hauptsache nicht zum Facharzt. Ein gutes System bringt Patientinnen und Patienten möglichst schnell zu der Ärztin oder dem Arzt, die oder der ihnen bei ihrem konkreten gesundheitlichen Problem wirklich helfen kann. Dabei müssen medizinischer Bedarf und Dringlichkeit entscheiden – nicht administrative Hürden oder gesundheitspolitische Wunschvorstellungen. Auch gesetzlich Versicherte haben Anspruch auf Versorgung nach Facharztstandard. Dieser Standard ist kein Luxus, sondern Garant für Qualität und Sicherheit in der Medizin und ist am Ende auch am ressourcenschonendsten,
erklärt Dr. med. Dirk Heinrich, Vorstandsvorsitzender des SpiFa.
Zwei von drei Behandlungsfällen werden fachärztlich versorgt.
Der SpiFa verweist zudem auf die Versorgungsrealität: Heute werden zwei von drei Behandlungsfällen in der fachärztlichen Versorgung bewältigt. Vor diesem Hintergrund ist die Vorstellung, der überwiegende Teil der medizinischen Versorgung könne künftig abschließend in der hausärztlichen Versorgung stattfinden, nicht nur unrealistisch.
Wer angesichts dieser Versorgungsrealität fordert, den überwiegenden Teil der Behandlung künftig abschließend in Hausarztpraxen zu erledigen, leidet an Realitätsverweigerung. Fach- ärztliche Versorgung lässt sich nicht einfach in eine andere Versorgungsebene verschieben. Medizinische Spezialisierung hat einen Grund: Sie schafft Qualität, Erfahrung und Sicherheit für die Patientinnen und Patienten,
so Heinrich weiter.
Dabei geht es ausdrücklich nicht darum, die wichtige Rolle der Hausärztinnen und Hausärzte infrage zu stellen. Deren Expertise wird vor allem in der Koordination von multimorbid Erkrankten gebraucht. Eine leistungsfähige ambulante Versorgung braucht eine starke hausärztliche und eine starke fachärztliche Versorgung. Kooperation und sinnvolle Steuerung könnten Versorgung verbessern. Ein System, das dagegen zusätzliche Zugangshürden zwischen Patientinnen und Patienten und medizinisch notwendiger fachärztlicher Behandlung errichte, drohe Diagnosen und Therapien zu verzögern und kostet unnötig Geld.
Facharztstandard muss für alle Versicherten gelten
Aus Sicht des SpiFa muss deshalb auch in einem reformierten Primärversorgungssystem der Facharztstandard erhalten bleiben. Wenn für die Abklärung oder Behandlung einer Erkrankung spezialisiertes medizinisches Wissen erforderlich ist, muss dies den Patientinnen und Patienten zeitgerecht zur Verfügung stehen. Dies gilt unabhängig davon, ob jemand gesetzlich oder privat versichert ist.
Besonders deutlich wird dies bei der Versorgung von Kindern und Jugendlichen. Kinder sind keine kleinen Erwachsenen. Erkrankungen können sich bei ihnen anders zeigen, Diagnostik und Therapie unterscheiden sich teilweise erheblich von der Erwachsenenmedizin. Deshalb sollten Kinder und Jugendliche regelhaft durch Fachärztinnen und Fachärzte für Kinder- und Jugendmedizin versorgt werden können. Ein Primärversorgungssystem darf auch nicht dazu führen, etablierte fachärztliche Standards abzusenken oder zusätzliche Hürden vor die spezialisierte Versorgung zu setzen.
Der SpiFa fordert daher für die weitere Ausgestaltung der Primärversorgung:
- Entscheidungen am medizinischen Bedarf und Dringlichkeit statt starrer Versorgungspfade,
- einen verlässlichen und zeitgerechten Zugang zur jeweils erforderlichen fachärztlichen
Kompetenz, - den uneingeschränkten Erhalt des Facharztstandards für gesetzlich Versicherte, eine Primärversorgung, die koordiniert und vermittelt, statt fachärztliche Versorgung administrativ begrenzt,
- eine besondere Berücksichtigung der fachärztlichen Versorgung von Kindern und Jugendlichen, neben der bereits im Koalitionsvertrag vereinbarten Augen- und Frauenheilkunde und
- den Erhalt des Direktzugangs für chronisch erkrankte Patienten, die ständiger fachärztlicher Betreuung bedürfen sowie bei episodenhaften, länger als drei Monate dauernden Erkrankungen, bei denen fachärztliche Betreuung erforderlich ist
Eine Reform wird nur dann von den Menschen akzeptiert, wenn sie erleben, dass Steuerung ihre Versorgung besser macht. Wer dagegen das Gefühl bekommt, trotz eines konkreten gesundheitlichen Problems zunächst Hürden überwinden zu müssen, bevor er die notwendige fachärztliche Hilfe erhält, wird ein solches System zu Recht ablehnen. Primärversorgung muss den Weg zur richtigen Versorgung verkürzen – nicht verlängern,
so Heinrich abschließend.
