Wer venöse Blutentnahmen in Apotheken als niedrigschwelligen Service verkauft, verkennt den medizinischen Kern des Problems,
erklärt Dr. med. Dirk Heinrich, Vorstandsvorsitzender des SpiFa.
Blutabnahme ist nicht bloß ein technischer Handgriff. Sie ist Teil eines ärztlich verantworteten diagnostischen Prozesses – von Anamnese und Indikationsstellung über Präanalytik, Laborverfahren und Befundbewertung bis hin zur therapeutischen Konsequenz. Genau diese Verantwortung darf die Politik nicht durch die Hintertür aus der ärztlichen Versorgung herauslösen.
Der SpiFa sieht in den geplanten Änderungen eine weitere Verschiebung medizinischer Leistungen in Strukturen, die nicht Teil der fachärztlich verantworteten Diagnostik sind. Gerade bei Laboruntersuchungen entscheidet nicht allein die Blutentnahme über die Qualität des Ergebnisses. Auch Lagerung, Transport, Weiterverarbeitung und Einordnung der Befunde sind für die Patientensicherheit entscheidend.
Diagnostik endet nicht an der Kanüle,
so Heinrich weiter.
Wer Blut entnimmt, muss auch wissen, warum, wofür, unter welchen Bedingungen und mit welcher medizinischen Konsequenz. Es reicht nicht, einen einzelnen Prozessschritt detailliert zu regeln und die entscheidenden Fragen der Verantwortung und Befundinterpretation offen zu lassen.
Bestehende fachärztliche Strukturen nutzen statt Doppelstrukturen schaffen
Der SpiFa fordert, niedrigschwellige diagnostische Angebote nicht über neue Parallelstrukturen aufzubauen, sondern bestehende qualitätsgesicherte Versorgungswege zu stärken. Fachärztliche Labore und ärztliche Praxen verfügen bereits heute über etablierte, flächendeckende und qualitätsgesicherte Strukturen für medizinische Labordiagnostik.
Wenn der Gesetzgeber den Zugang zu Diagnostik verbessern will, dann muss er die vorhandenen ärztlichen und fachärztlichen Strukturen stärken, nicht umgehen,
betont Heinrich.
In Zeiten knapper personeller und finanzieller Ressourcen ist es geradezu widersinnig, zusätzliche Doppelstrukturen aufzubauen, während bewährte Versorgungsstrukturen unter Druck stehen.
Besonders kritisch sieht der SpiFa, dass der Änderungsantrag zwar die Durchführung venöser Blutentnahmen in Apotheken ermöglicht, zentrale Folgefragen jedoch unbeantwortet lässt. Dazu gehören insbesondere die qualitätsgesicherte Weiterverarbeitung der Proben, Transportwege, Verantwortlichkeiten bei auffälligen Befunden sowie die medizinische Einordnung der Ergebnisse.
Ärztliche Diagnostik darf nicht beliebig zerlegt werden
Der SpiFa warnt davor, diagnostische Leistungen schrittweise aus ihrem ärztlichen Gesamtzusammenhang herauszulösen. Medizinische Diagnostik ist kein beliebig modularisierbares Dienstleistungsangebot, sondern Teil der ärztlichen Heilkunde.
Die Politik darf medizinische Versorgung nicht in einzelne Servicebausteine zerlegen und dabei so tun, als bliebe die Qualität automatisch erhalten,
erklärt Heinrich.
„Patientinnen und Patienten brauchen klare Verantwortlichkeiten, verlässliche Standards und eine ärztliche Einordnung diagnostischer Ergebnisse. Alles andere ist gesundheitspolitische Symbolik zulasten der Versorgungssicherheit.“
Der SpiFa spricht sich daher gegen die geplante Ermöglichung venöser Blutentnahmen zu diagnostischen Zwecken in Apotheken aus und fordert den Gesetzgeber auf, die entsprechenden Änderungsanträge im weiteren Verfahren zu streichen beziehungsweise grundlegend zu überarbeiten.
Quelle: spifa.de/presse/
