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ÄND-Interview mit BVF-Präsident Markus Haist: „Was ich außerhalb meiner 25 Pflicht-Wochenstunden mache, entscheide ich selbst“

Mit einer Petition will der Berufsverband der Frauenärztinnen und Frauenärzte Änderungen am GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz erreichen, um die ambulante frauenärztliche Versorgung weiterhin abzusichern. Der änd hat mit BVF-Präsident Markus Haist darüber gesprochen, was das Spargesetz für Praxen und Patientinnen bedeutet und was er sich von der Politik erhofft.

Für Haist ist klar: Wenn weniger Leistungen bezahlt werden, müssen die Praxen ihr Angebot einschränken. © BVF

ÄND: Seit letztem Donnerstag kann Ihre Petition online mitgezeichnet werden. Bis Freitagmittag hatten mehr als 10.000 Menschen mitgezeichnet, am Montagvormittag waren es bereits mehr als 69.000. Hätten Sie mit so einem Echo gerechnet?

Ich bin ehrlich gesagt total geflashed. Mit dieser wahnsinnigen Resonanz hätte ich nicht gerechnet. Bereits vorher haben wir in den Praxen ja zahlreiche Unterschriften gesammelt. Dass die Petition online so schnell so viel Unterstützung bekommt, hatte ich aber nicht zu hoffen gewagt. Ich bin wirklich begeistert. Nun wird sich der Petitionsausschuss des Bundestags mit dem Thema beschäftigen müssen.
 

ÄND: Was hat Sie denn überhaupt zu der Petition bewogen?

Die Bundesregierungen, nicht nur die aktuelle, sondern auch die vorherigen, haben sich die Frauengesundheit immer ans Revers geheftet. Das steht im Koalitionsvertrag, das wird immer überall kommuniziert – aber dann treten sie die Frauengesundheit mit Füßen, indem die medizinischen Leistungen wieder budgetiert werden. Das passt einfach nicht zusammen.

Unser Ansatz ist, auch die Patientinnen mitzunehmen und ihnen klarzumachen, welche Folgen das für sie haben kann.


ÄND: Und welche sind das genau?

Ja, das ist das grundlegende Problem: Genau wissen wir es eben noch nicht. Aber klar ist: Wenn weniger Leistungen bezahlt werden, müssen die Praxen ihr Angebot einschränken.

Das kann regional sehr unterschiedlich sein: In manchen Regionen ist die gynäkologische Versorgung durch niedergelassene Praxen noch gut gewährleistet, aber es gibt auch solche wie Pforzheim, wo ich meine Praxis habe. Wir sind eine kleine Großstadt mit 120.000 Einwohnern und haben mittlerweile drei freie Gynäkologie-Sitze, weil Praxen ohne Nachfolger geschlossen haben. Wir haben also ein richtiges Problem, was die Versorgung betrifft, und müssen jetzt schon, ohne Beitragssatzstabilisierungsgesetz, gucken, wie wir die Patientinnen der geschlossenen Praxen mitversorgen können.


ÄND: Können Sie denn schon absehen, wie groß der Honorarverlust sein wird?

Das wird von KV zu KV unterschiedlich sein. Von der KV Baden-Württemberg gibt es eine aktuelle Hochrechnung, nach der die Gynäkologen im Schnitt einen Verlust beim vertragsärztlichen Honorar von 5,3 Prozent haben werden. Das wird in anderen Bundesländern unter Umständen deutlich höher ausfallen.

Wie groß der Verlust dann tatsächlich sein wird, hängt auch von der individuellen Praxisstruktur ab: Habe ich viele Schwangere? Habe ich sehr viele TSVG-Fälle? Das unterscheidet sich gewaltig. Deswegen würde ich mich mit Prognosen eher zurückhalten.


ÄND: Aber die gynäkologischen Praxen haben ja generell schon viele Leistungen, die bislang extrabudgetär vergütet wurden und jetzt wieder unter den Budgetdeckel sollen?

Ja, das stimmt. Wie sich das Beitragssatzstabilisierungsgesetz auswirken wird, hängt dann konkret aber auch vom HVM der jeweiligen KV ab.  

Zudem wird es ja auch noch Honorarverhandlungen geben. Also ich bin ein bisschen zurückhaltend in der Gesamtbewertung.


ÄND: In den Praxen herrscht aktuell große Verunsicherung. Mir wurde von Praxen berichtet, die Neupatienten unterschreiben lassen, dass sie im Fall einer Schwangerschaft die Vorsorge nicht garantieren können.

Ja, da herrscht große Unsicherheit und zum Teil Panik. Wir erhalten dazu viele Anfragen. Natürlich können wir die Schwangerenvorsorge weiterhin abrechnen – aber wir wissen eben noch nicht, in welchem Maße die Leistungen vergütet werden. Das sind Dinge, die wir aktuell noch nicht sagen können. Jetzt in Panik zu verfallen, wäre aber der falsche Weg. Seriöse Aussagen sind erst möglich, wenn im Sommer 2027 die ersten validen Abrechnungsdaten vorliegen.

Was ich den Kolleginnen und Kollegen aber raten würde: Bevor man genau weiß, wie sich das individuell auswirkt, würde ich, was Investition oder Neueinstellungen betrifft, etwas bremsen. Ich würde aktuell keine neue Praxis auf der grünen Wiese aufbauen oder ein teures neues Ultraschallgerät kaufen.

Wenn dann die erste Abrechnung im Juli 2027 kommt, dann werden wir reelle Daten haben, mit denen man dann arbeiten kann.


ÄND: Wie werden Sie denn in Ihrer eigenen Praxis konkret reagieren?

Wir haben wie gesagt seit Längerem eine Unterversorgung und ich muss jetzt schon priorisieren. Bei mir ist ganz klar, onkologische Patientinnen und schwangere Patientinnen kriegen immer einen Termin. Die müssen versorgt werden und können auch nicht warten. Erklärungswürdige Befunde im Rahmen der Krebsfrüherkennungsuntersuchung müssen auch zeitnah abgeklärt werden. Andere, nicht so dringende Fälle werden dann aber vermutlich länger warten müssen, das ist so.

Es wird nicht so weitergehen wie in den letzten Jahrzehnten, das muss der Politik klar sein. Man hat uns immer mehr Daumenschrauben angelegt und gemerkt, dass es trotzdem weitergeht. Wir haben das als Ärzte auch mitgemacht, das muss man zugeben. Aber jetzt ist ein Punkt erreicht, wo es so eben nicht weitergehen kann. Irgendwann ist Schluss.


ÄND: Was wären denn Ihre wichtigsten Forderungen an die Politik?

Ehrlichkeit und Transparenz. Das wäre das Wichtigste. Sagt uns doch bitte, wo ihr gesundheitspolitisch wirklich hinwollt! Das wäre auch für die Medizinstudierenden wichtig, damit die sich überlegen können, ob sie das mitmachen wollen die nächsten 15, 20 Jahre.

Will man die ambulante Versorgung in der aktuellen Qualität und Flächendeckung aufrechterhalten, dann müssen die Rahmenbedingungen passen. Gewollte präventive Leistungen kann ich nicht einerseits aktiv bewerben und andererseits bei den Leistungserbringern budgetieren. Das ist doch paradox und unehrlich. Wer Prävention politisch gewollt und immer wieder öffentlich einfordert, darf sie nicht gleichzeitig über die Budgetierung schwächen. Vorsorge, die aus wirtschaftlichen Gründen nicht mehr angeboten werden kann, verfehlt am Ende genau das Ziel, das die Politik selbst formuliert hat – frühzeitige Erkennung statt teurer Spätbehandlung.

Natürlich kann man sagen, das Geld reicht nicht. Dann muss man aber auch ehrlich sagen, welche Leistungen man nicht mehr bezahlen will. Die Politik muss zudem aufhören, den Leuten zu suggerieren, dass sie alle möglichen Leistungen zu jeder Tages- und Nachtzeit einfordern können. Wir haben vielerorts immer weniger ärztliche Kapazitäten, das kann nicht funktionieren. Aufgaben dann auf Apotheken oder sonstige medizinische Fachberufe zu übertragen, kann und darf nicht die Lösung sein.

Das nächste Damoklesschwert ist die Primärversorgung. Auffällig ist schon die Begrifflichkeit: Am Anfang hieß es noch Primärarztsystem.

Man muss der Politik auch mal ganz klar sagen: Ich bin als Arzt freier Unternehmer. Ich habe meine Praxis aufgebaut, beschäftige Mitarbeiter, zahle Versicherungen, investiere und trage das wirtschaftliche Risiko. Was ich außerhalb meiner 25 Pflicht-Wochenstunden mache, entscheide ich dann auch selbst. Ob ich ins Freibad gehe oder eine Privatsprechstunde anbiete.

Natürlich habe ich einen Versorgungsauftrag. Aber die Rahmenbedingungen müssen so sein, dass ich meine Praxis wirtschaftlich betreiben und von meiner Arbeit auch leben kann. Man kann nicht immer mehr Leistungen budgetieren und gleichzeitig erwarten, dass wir Ärzte einfach immer mehr auffangen. Irgendwann geht diese Rechnung nicht mehr auf.

Hier geht es zur Petition des Berufsverbands.

Quelle: https://www.aend.de/article/242200; 02.09.2026, 08:26, Autor/-in: ks © änd Ärztenachrichtendienst Verlags-AG