Der BVF begrüßt, dass die Wechseljahre politisch sichtbarer geworden sind und das BMG nun Maßnahmen anstößt. So sollen Lehrinhalte zu den Wechseljahren im Zuge der Reform der ärztlichen Ausbildung verbindlicher werden und die „Geschlechtersensible Medizin“ soll ein eigenes Fach werden. Außerdem plant das Ministerium, das IQWiG mit Faktenchecks und evidenzbasierten Entscheidungshilfen für Patientinnen zu beauftragen, etwa zur Hormontherapie. Damit greift es auch den Bedarf an verlässlichen Informationen auf, der angesichts von Falschinformationen in den sozialen Medien erneut betont wurde.
Für den BVF ist entscheidend, dass die Ergebnisse nun in den Praxen ankommen. Eine gute Beratung in den Wechseljahren braucht Zeit, und diese Zeit muss angemessen vergütet werden. Der BVF setzt sich deshalb für eine eigene Abrechnungsziffer im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) ein. Das Ergebnispapier greift diese Forderung der Ärzteschaft auf und die Kassenärztliche Bundesvereinigung will ein „Gespräch für Frauen in bestimmten Lebensphasen“ in den Gremien des Bewertungsausschusses zur Diskussion stellen. Bei der Veranstaltung wurde die Notwendigkeit einer Abrechnungsziffer breit bestätigt. Ob diese angesichts der angespannten Finanzlage der gesetzlichen Krankenversicherung umgesetzt wird, ist jedoch offen. Der BVF wird sich weiter nachdrücklich dafür einsetzen. Das Ergebnispapier verweist darauf, dass auch andere Berufsgruppen bei entsprechender Qualifikation beraten könnten. Für den BVF steht fest: Die individuelle Beratung von Frauen mit Beschwerden und die Abwägung von Behandlungsoptionen gehören in fachkompetente gynäkologische Hand.
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