Der Berufsverband der Frauenärztinnen und Frauenärzte e.V. (BVF) hat beim Deutschen Bundestag die Petition „Frauengesundheit sichern“ eingereicht. Die Petition liegt derzeit beim Petitionsausschuss zur Prüfung der Veröffentlichung. Bis zur Freischaltung können Unterschriften in teilnehmenden frauenärztlichen Praxen auf Mitzeichnungslisten geleistet werden. Informationen zur Kampagne gibt es unter www.frauengesundheit-sichern.de.
Anlass ist der Kabinettsentwurf zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz. Der Kabinettsentwurf zur GKV-Reform markiert einen grundlegenden Paradigmenwechsel in der gesetzlichen Krankenversicherung. Er bedeutet einen Systemumbau zulasten der Leistungserbringer in der medizinischen Versorgung. Bislang besonders geschützte Leistungen der Frauengesundheit sollen künftig in begrenzte Vergütungsvolumina überführt werden. Betroffen wären zentrale Bereiche wie gynäkologische Krebsfrüherkennung, Schwangerenvorsorge, notwendige Kontrolluntersuchungen und die terminnahe Abklärung auffälliger Befunde.
Wir sehen die Versorgung von Frauen durch diesen Gesetzentwurf massiv gefährdet. Frauengesundheit darf nicht unter Budgetdruck geraten. Wer Prävention und Früherkennung politisch stärken will, darf ihre Finanzierung nicht gleichzeitig schwächen,
erklärt Markus Haist, Präsident des BVF und Hauptpetent.
Mit großer Sorge blickt der BVF auch auf die geplante Streichung der mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz eingeführten Vergütungsanreize für zusätzliche und zeitnahe Termine. Das betrifft unter anderem Terminvermittlungen über Terminservicestellen, Hausarztvermittlungsfälle und offene Sprechstunden. Nach Berechnungen des BVF, basierend auf Zahlen der KVWL, könnten bundesweit bis zu 3,5 Millionen kurzfristige frauenärztliche Termine pro Jahr betroffen sein. Damit würden ausgerechnet jene Strukturen geschwächt, die Praxen bisher dabei unterstützen sollten, zusätzliche Termin- und Sprechstundenkapazitäten bereitzustellen.
Unsere Mitglieder erleben bereits heute eine enorme Belastung durch steigende Kosten, Personalmangel, Bürokratie und wachsenden Versorgungsbedarf. Wenn jetzt auch noch bewährte Finanzierungsstrukturen für Vorsorge, Früherkennung und zusätzliche Terminangebote zurückgenommen werden, wird die ambulante Frauenheilkunde weiter unter Druck gesetzt. Das ist aus unserer Sicht nicht hinnehmbar,
so Dr. Frank Thieme, 2. Vorsitzender des BVF.
Der BVF unterstützt das Ziel einer stabilen Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung. Stabilität darf jedoch nicht dadurch erreicht werden, dass die ambulante Versorgung geschwächt und wirtschaftlicher Druck weiter in die Praxen verlagert wird. Frauenärztliche Praxen sind für Millionen Patientinnen zentrale Anlaufstellen, oft über viele Jahre und Lebensphasen hinweg. Wer diese Strukturen belastet, gefährdet nicht abstrakte Abrechnungsmechanismen, sondern konkrete Versorgungskapazitäten vor Ort.
Eine frauenärztliche Praxis besteht nicht nur aus Ärztin oder Arzt und Untersuchungszimmer. Dahinter stehen qualifizierte Teams, Geräte, Organisation, Dokumentation und hohe laufende Kosten. Wenn Vergütung und Versorgungsaufwand immer weiter auseinanderlaufen, stellt das die Leistungsfähigkeit der Praxen insgesamt infrage,
erklärt Dr. Cornelia Hösemann, 3. Vorsitzende des BVF.
Mit der Petition fordert der BVF, Krebsfrüherkennung und Schwangerenvorsorge verlässlich abzusichern, notwendige Abklärungen weiterhin terminnah zu ermöglichen, die geplante Streichung der TSVG-Vergütungsregelungen zurückzunehmen und frauenärztliche Praxen als zentrale Anlaufstellen der Frauengesundheit zu stärken.
Eine Petition ist für einen Berufsverband kein alltäglicher Schritt. Wir haben uns dazu entschieden, weil wir die Interessen unserer Mitglieder und die Versorgung der Frauen in Deutschland an einem kritischen Punkt sehen. Frauengesundheit darf nicht zum Verlierer kurzfristiger Sparpolitik werden,
so Haist.
