Der Berufsverband der Frauenärztinnen und Frauenärzte e.V. (BVF) hat gemeinsam mit der Arbeitsgemeinschaft zytologisch tätiger Ärzte in Deutschland e.V. (AZÄD) sowie dem Berufsverband Deutscher Pathologinnen und Pathologen e. V. (BDP) einen offenen Brief zur Unvereinbarkeit der Vergütungsregelung ab 2027 mit der Erbringung von Vorsorgeleistungen zur Prävention des Zervixkarzinoms an die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) gerichtet.
Aus dem BVF GKV-BStabG
Gemeinsamer offener Brief zur Unvereinbarkeit von der Vergütungsregelung ab 2027 mit der Erbringung von Vorsorgeleistungen zur Prävention des Zervixkarzinoms

©dikushin – istockphoto.com