Der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein (KVNO) ist bekannt, dass die korrekte und vollständige Dokumentation und Übermittlung der Daten zum Teil aufgrund technischer Schwierigkeiten/Fehler erschwert wird.
Daher erfolgt keine Abrechnungsberichtigung der Leistungen wegen fehlerhaften/fehlenden Dokumentationen bis einschließlich des 4. Quartals 2021.