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GeDIG: SpiFa kritisiert Pläne für Zugriff der Krankenkassen auf Terminvergabe scharf

Der Spitzenverband Fachärztinnen und Fachärzten Deutschlands e.V. (SpiFa) kritisiert im Referentenentwurf zum Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG) enthaltene Pläne zur Buchung von Arztterminen über ePA-Apps scharf. Damit würde Krankenkassen der Zugriff auf Praxisverwaltungssysteme eingeräumt und der Weg in die Staatsmedizin geebnet.

Der unlängst vorgelegte Referentenentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit zum GeDIG sieht vor, dass Patientinnen und Patienten künftig über die von ihrer jeweiligen Krankenkasse zur Verfügung gestellte Apps zur elektronischen Patientenakte (ePA) Terminbuchungen in Arztpraxen vornehmen.
Was auf den ersten Blick pragmatisch scheint, ist aus Sicht des SpiFa in Wahrheit das Einfallstor für Krankenkassen, Zugriff auf Praxisverwaltungssysteme zu erhalten und sich in die interne Praxisorganisation und Terminvergabe einzumischen. Der SpiFa sieht darin einen schwerwiegenden Eingriff in die Autonomie der Praxen und einen Angriff auf ärztliche Freiberuflichkeit.

Dazu erklärt der Vorstandsvorsitzende des SpiFa, Dr. med. Dirk Heinrich:

Und um es ganz klar zu sagen: Das geht in Richtung Staatsmedizin. Wir Fachärztinnen und Fachärzte sind Freiberuflerinnen und Freiberufler, keine Angestellten oder Beamten der Krankenkassen. Wir lassen uns weder jetzt noch künftig von irgendeiner Krankenkasse vorschreiben, wann und an wen wir unsere Termine zu vergeben haben.

Zudem zeigt sich der SpiFa irritiert über offensichtliche Fehlannahmen, auf denen der Referentenentwurf an dieser Stelle fußt.
Er lässt das Verständnis für die Komplexität der Organisation einer Arztpraxis gänzlich vermissen. Termine sind keine beliebig verfügbaren Zeitfenster. Unterschiedliche Behandlungen erfordern unterschiedliche personelle, technische und organisatorische Ressourcen. Hierüber im Einzelfall zu befinden, ist ausschließlich Sache ärztlicher Verantwortung.

Darüber hinaus kritisiert der SpiFa ausdrücklich, dass ambulante fachärztliche Versorgung mit vertragsärztlicher Versorgung gleichgesetzt wird.

Es wird völlig verkannt, dass die Versorgung gesetzlich Versicherter nur einen Teil des Praxisalltags von Fachärztinnen und Fachärzten darstellt. Krankenkassen, wie im vorliegenden Referentenentwurf beabsichtigt, auch auf Versorgungsaspekte zugreifen zu lassen, die sie und ihre Versicherten gar nicht betreffen, entbehrt erst recht jeglicher Grundlage

so Dr. Heinrich.

Quelle: spifa.de/presse/

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