Fachliche Meldung |

Honorarkürzung in der Psychotherapie: BVF solidarisiert sich mit Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten

Die zum 1. April 2026 beschlossene Absenkung der Vergütung psychotherapeutischer Leistungen um 4,5 Prozent ist aus Sicht des Berufsverband der Frauenärztinnen und Frauenärzte e.V. (BVF) ein falsches Signal. Gerade in einer Zeit, in der der Bedarf an verlässlicher psychotherapeutischer Versorgung hoch ist, dürfen ambulante Strukturen nicht geschwächt werden.

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Der BVF unterstützt daher die Kritik von KBV, Bundespsychotherapeutenkammer und psychotherapeutischen Berufsverbänden und solidarisiert sich mit den betroffenen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten. Psychische Erkrankungen gehören zu den zentralen Versorgungsthemen in unserem Gesundheitssystem. Eine wohnortnahe, verlässliche ambulante Psychotherapie ist deshalb unverzichtbar.

In frauenärztlichen Praxen zeigt sich täglich, wie eng psychische und körperliche Gesundheit miteinander verbunden sind, etwa bei peripartalen Krisen, nach traumatischen Erfahrungen, bei Schwangerschafts- oder Wochenbettdepressionen oder bei psychosomatischen Beschwerden. Umso wichtiger ist es, funktionierende ambulante Versorgungs- und Weiterbehandlungsstrukturen für Mädchen und Frauen zu erhalten, statt diese durch Honorarkürzungen zusätzlich unter Druck zu setzen.

Die KBV hat eine Klage angekündigt.

Quellen und weiterführende Informationen:

© Berufsverband der Frauenärztinnen und Frauenärzte e.V.

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