Pressemitteilung | GKV-BStabG |

Vertreterversammlung des Berufsverband der Frauenärztinnen und Frauenärzte e.V. (BVF) fordert Korrekturen am GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz

GKV-Sparpläne dürfen Frauen in der Versorgung nicht benachteiligen: Bis zu 3,5 Millionen kurzfristige gynäkologische Versorgungskontakte könnten jährlich betroffen sein

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Die Vertreterversammlung des BVF hat am Wochenende in Frankfurt am Main ein deutliches Signal an die Gesundheitspolitik gesendet. Die Vertreterinnen und Vertreter der Landesverbände teilen die Sorge des Bundesvorstands, dass die im Referentenentwurf zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz vorgesehenen Einschnitte die ambulante frauenärztliche Versorgung erheblich belasten und damit Patientinnen strukturell benachteiligen könnten.

Der BVF weist darauf hin, dass der derzeit vorliegende Referentenentwurf noch nicht die abschließende Fassung des Gesetzgebungsverfahrens darstellt. Entscheidend wird sein, welche Regelungen nach der für den 29. April 2026 vorgesehenen Kabinettsbefassung im Kabinettsentwurf enthalten bleiben. Das politische Signal aus der Vertreterversammlung ist jedoch klar: Regelungen, die die Versorgung von Frauen schwächen, müssen korrigiert werden.

Die Vertreterversammlung hat sehr deutlich gemacht: Diese Sparpläne werden in der Breite des BVF nicht als abstrakte Sparmaßnahme wahrgenommen, sondern als konkretes Risiko für die Versorgung von Frauen. Wer Beitragssätze stabilisieren will, darf nicht ausgerechnet jene Strukturen schwächen, die Schwangerenvorsorge, Krebsfrüherkennung und frühzeitige ärztliche Abklärung sichern,

erklärt Markus Haist, Präsident des BVF.

Besonders kritisch bewertet der BVF, dass zusätzliche Versorgungsaufträge künftig von der bisherigen Finanzierung entkoppelt werden könnten. Damit würde die Politik die Grundlage jener Strukturen schwächen, die sie zuvor selbst zur Verbesserung der Versorgung geschaffen hat. Betroffen wären nicht abstrakte Abrechnungspositionen, sondern reale Versorgungskontakte in der frauenärztlichen Praxis.

Allein für Westfalen-Lippe wurden aus der KV-Abrechnung für 2025 rund 350.000 gynäkologische TSVG-Fälle genannt. Eine Hochrechnung auf die Bundesebene legt nahe, dass bundesweit bis zu 3,5 Millionen kurzfristige gynäkologische Versorgungskontakte jährlich betroffen sein könnten. Wer diese Strukturen wirtschaftlich schwächt, muss wissen, dass dies nicht auf dem Papier bleibt, sondern in den Praxen und bei den Patientinnen ankommt,

sagt Rolf Englisch, Vorstandsmitglied im BVF.

Wenn offenen Sprechstunden und kurzfristigen Terminen die wirtschaftliche Grundlage entzogen wird, trifft das unmittelbar die Patientinnen. Dann drohen längere Wartezeiten, verzögerte Abklärungen und die Verlagerung von Erkrankungen in spätere, häufig aufwendigere Behandlungsverläufe. Das wäre keine stabile Versorgungspolitik, sondern eine Benachteiligung von Frauen,

sagt Frank Thieme, 2. Vorsitzender des BVF.

Bemerkenswert und gesundheitspolitisch kaum vermittelbar ist: Während Prävention politisch immer wieder gestärkt werden soll, drohen im Jahr 2026 genau jene Leistungen wirtschaftlich unter Druck zu geraten, die Prävention in der Praxis ermöglichen. Das trifft insbesondere die Frauenheilkunde mit Schwangerenvorsorge, Krebsfrüherkennung und frühzeitiger ärztlicher Abklärung.

Der BVF fordert deshalb für das weitere Gesetzgebungsverfahren:

  • die geplante Streichung der TSVG-Vergütungsregelungen zurückzunehmen,
  • die ambulante frauenärztliche Versorgung vor zusätzlicher wirtschaftlicher Belastung zu schützen,
  • Prävention, Krebsfrüherkennung und Mutterschaftsvorsorge vollumfänglich zu finanzieren,
  • die Versorgung von Frauen im Gesetzgebungsverfahren ausdrücklich mitzudenken,
  • strukturelle Benachteiligungen von Patientinnen zu vermeiden.

Prävention, Früherkennung und frühzeitige Abklärung sind keine nachrangigen Leistungen, sondern zentrale Voraussetzungen für gute Versorgung. Gerade in der Frauenheilkunde entscheiden sie darüber, ob Risiken rechtzeitig erkannt, Erkrankungen früh behandelt und belastende Krankheitsverläufe vermieden werden können. Wird diese Versorgung wirtschaftlich geschwächt, ist mit späteren Diagnosen, mehr Komplikationen und aufwendigeren Behandlungsverläufen zu rechnen. Das betrifft die Krebsfrüherkennung ebenso wie die Schwangerenvorsorge und kann neben persönlichem Leid auch erhebliche Folgekosten verursachen.

Frauengesundheit braucht verlässliche ärztliche Strukturen und wirtschaftlich tragfähige Praxen. Der BVF erwartet deshalb, dass die Bundesregierung den Kabinettsentwurf entsprechend korrigiert.

 

 

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