Abrechnung Sono II B über Symbolnummern in der KVWL ab sofort

Sonographie II B Abrechnung über KVWL Symolnummern ab sofort möglich

Einigung mit allen Kassen in Westfalen-Lippe

Neue Abrechnungsziffer für Ultraschall II B und Beratung In Westfalen-Lippe 

Liebe Kolleginnen und liebe Kollegen,  

wie im letzten Westfalenbrief angekündigt, haben sich die Mutterschaftsrichtlinien zur Beratung und Durchführung des erweiterten Schwangerschafts- Ultraschall im 2. Trimenon  (A5b MuRL) seit dem 1. Juli 2013 geändert.

Jede Schwangere hat das Anrecht darauf, diese Ultraschalluntersuchung von einem dafür qualifizierten Untersucher durchführen zu lassen.

Die im EBM enthaltene Gebührenposition GOP 01770 deckt diese Untersuchung nicht ab.

Eine Anpassung des EBM steht noch aus.

Wir haben im Westfalenbrief eine Abrechnungsempfehlung herausgegeben, wonach Sie der Patientin eine Privatrechnung nach GOÄ für den zusätzlichen Aufwand ausstellen können.

Diese Rechnung muss dann zur Erstattung bei den Kassen von der Patientin eingereicht werden.  

Da dieses Vorgehen einen erheblichen bürokratischen  Aufwand für die Praxen und die Kassen bedeutet, haben wir in Westfalen- Lippe ab dem 01.07.2013 mit ALLEN Kassen eine Übergangsregelung zur Abrechnung der Erweiterten  Basis-Ultraschalluntersuchung mit sofortiger Wirkung vereinbart.  

Diese Regelung gilt bis zum In-Kraft-Treten einer EBM-Bewertung für diese Leistung:

Für die Beratung und Erläuterung des Merkblatts zu Beginn der Schwangerschaft und vor der ersten Screeninguntersuchung, bringen Sie die Symbolnummer (SNR) 92771 zum Ansatz; diese SNR wird mit 8,74 EUR vergütet            

Die Erweiterte Basis-Ultraschalluntersuchung erhält die Symbolnummer (SNR) 92772 und wird mit 110,75 EUR  vergütet.  

Die Vergütung nach SNR 92771 und SNR 92772 erfolgt außerhalb der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung, ist somit für Sie extrabudgetär.

Bei der Abrechnung dieser SNR ist eine zusätzliche Abrechnung im Rahmen der Kostenerstattung ausgeschlossen.

Wir haben hier als erste KV bundesweit eine für die Praxen und Patientinnen unbürokratische Lösung gefunden.

Ich danke besonders unserem Präsidenten Dr. Albring und den Mitarbeitern der KVWL für die tatkräftige Unterstützung.  

Mit freundlichen kollegialen Grüßen   

Dr .med. Rolf Englisch

Landesvorsitzender

Dr. med. Ute Krahé

stellv. Landesvorsitzende 

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IIB.pdf