Die Versorgungslage bei Tamoxifen stabilisiert sich, aufgrund der noch zur Verfügung stehenden Importe und den inzwischen regulär verfügbaren Arzneimitteln. Vor diesem Hintergrund gilt die im Februar 2022 empfohlene Verordnung und Abgabe von Kleinpackungen (Packungsgröße N1) des BfArM ab sofort nicht mehr. Darüber hat das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte aktuell informiert.
Das BfArM rät dazu, bei einer Verordnung einer N3-Packung die verfügbaren N1-Packungen der importierten Arzneimittel zu einer N3-Packung zu bündeln. Gleichzeitig weist das BfArM noch einmal ausdrücklich auf seine Anordnung hin, zunächst vorrangig importierte tamoxifenhaltige Arzneimittel abzugeben.
Ein konsequentes Vorgehen gegen Engpässe bei Arzneimitteln mahnt der BVF wie auch andere Fachgesellschaften seit Jahren wiederholt an. Mit Bekanntwerden der Lieferschwierigkeiten bei Tamoxifen Anfang 2022 hatte der BVF zusammen mit der DGGG und DGS einen dringenden Appell an die verantwortlichen Stellen gerichtet.
Zuvor hatten die Fachgesellschaften bereits auf den Engpass reagiert und Empfehlungen zum Umgang mit den Tamoxifen-Lieferengpässen formuliert.
Quellen und weiterführende Informationen:
- BfArM: Tamoxifen: https://www.bfarm.de/DE/Arzneimittel/Arzneimittelinformationen/Lieferengpaesse/Tamoxifen/_node.html
- KBV Praxisnachrichten (12.05.2022)