Frühe Erkennung schützt – Schlüsselrolle frauenärztliche Vorsorge
Hepatitis B ist eine hochansteckende Leberentzündung, die potenziell chronisch verlaufen kann. Sie wird über Körperflüssigkeiten übertragen. Frauenärztinnen und Frauenärzte leisten gerade in der Schwangerenvorsorge einen entscheidenden Beitrag zur Prävention: Im Rahmen der Mutterschaftsrichtlinie wird so früh wie möglich in der Schwangerschaft auf Hepatitis B untersucht (Screening). Damit ist sichergestellt, dass bei einem positiven Hepatitis-Befund rechtzeitig eine therapeutische Maßnahme eingeleitet werden kann und eine Übertragung auf das Kind idealerweise nicht stattfindet.
Unsere Kolleginnen und Kollegen in der Niederlassung stellen mit ihrer umfassenden Betreuung sicher, dass Schwangere bestmöglich geschützt sind und Infektionsrisiken für das Ungeborene konsequent minimiert werden. Wird eine Infektion rechtzeitig erkannt, kann eine antivirale Therapie gestartet werden und das Neugeborene unmittelbar nach Geburt ergänzend durch Immunprophylaxe geschützt werden.
betont Dr. Cornelia Hösemann, Vorstandsmitglied des BVF und Mitglied im Beirat der Sächsischen Impfkommission am Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz.
Vorsorge beginnt vor dem positiven Schwangerschaftstest – Impflücken schließen
Die aktuelle STIKO-Empfehlung für Hepatitis B sieht vor, dass zwar Säuglinge eine Hepatitis-B-Impfung erhalten sollen, für Erwachsene gibt es lediglich eine Impfempfehlung bei Risikogruppen etwa bei arbeitsbedingten Expositionsrisiko, bei Reiseindikation oder bei erwarteten Immunsuppressionen.(2) Daher kommt es häufiger vor, dass Frauen im gebärfähigen Alter keinen ausreichenden Impfschutz aufweisen. Gerade bei Kinderwunsch ist eine Überprüfung des Impfstatus im Vorfeld einer Schwangerschaft sinnvoll. Die frauenärztliche Praxis ist die erste Anlaufstelle: Hier wird der Impfpass überprüft und fehlende Impfungen können bei gegebener Indikation nachgeholt oder aufgefrischt werden.
In der frauenärztlichen Betreuung werden diese Fragestellungen routinemäßig mitgedacht – der Impfstatus wird frühzeitig erfasst, um Mutter und Kind umfassend zu schützen und über etwaige Infektionsrisiken Bescheid zu wissen,
so Dr. Hösemann ergänzend.
Stillzeit mit Hepatitis B – Aufklärung schafft Sicherheit
Mütter mit bekannter Hepatitis-B-Infektion können in der Regel problemlos stillen – sofern das Neugeborene unmittelbar nach der Geburt geimpft und mit Antikörpern behandelt wurde. Eine transparente Aufklärung schafft Sicherheit im Umgang mit Infektionskrankheiten wie Hepatitis B.
Durch eine breite öffentliche Aufklärung zur Hepatitis-B-Impfung und den Infektionswegen der Erkrankung (insbesondere auch für Frauen mit Kinderwunsch), durch niedrigschwellige Test- und Impfangebote, ergänzt durch die frühzeitigen Informationen im Rahmen der gynäkologischen Vorsorge, ist Hepatitis B gut vermeidbar. Im Falle einer Infektion in der Schwangerschaft, lassen sich die Risiken für das Ungeborene gut minimieren.
Auf den Informations-Portalen des BVF www.schwanger-mit-dir.de und www.frauenärzte-im-netz.de finden sich weitere Informationen zu Kinderwunsch, Schwangerschaft und Hepatitis B.
Quellen und weitere Informationen:
(1) https://www.welthepatitistag.info/
(2) https://www.rki.de/DE/Aktuelles/Publikationen/Epidemiologisches-Bulletin/2025/04_25.pdf
(3) https://schwanger-mit-dir.de/erste-untersuchung/
(4) https://www.frauenaerzte-im-netz.de/schwangerschaft-geburt/infektionen-und-schwangerschaftsspezifische-erkrankungen/