Gemeinsamen Fachempfehlungen der gynäkologischen Verbände zur 2. Booster-Impfung bei Schwangeren

Ergebnisse der 7. Nationale Impfkonferenz (NIK)

- Eine generelle Empfehlung zur 2. Boosterimpfung aller Schwangeren und Stillenden kann derzeit nicht ausgesprochen werden.

- Bei individuellen Risiken durch Grunderkrankungen oder Expositionsrisiken ist eine Auffrischung ab dem 2. Trimenon und ab 3 Monaten nach 1. Auffrischung grundsätzlich möglich, wenn keine SARS-CoV-2-Infektion nach 1. Auffrischung vorlag.

- Bei Immundefizienz oder Tätigkeit in medizinischen oder Pflegeeinrichtungen sollte im Sinne der STIKO-Empfehlung die 2. Boosterimpfung auch in der Schwangerschaft (ab dem zweiten Trimenon) angeboten werden.

- Bei Wunsch der Schwangeren / Stillenden ohne Komorbiditäten und individuellen Erkrankungs- oder Expositionsrisiken kann nach Aufklärung über den zu erwartenden (geringen) Zusatzschutz eine 2. Boosterimpfung als individuelle Impfentscheidung erfolgen.

 

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