Liebe Kolleginnen und liebe Kollegen,
es ist einige Zeit seit dem letzten Westfalenbrief vergangen.
Wir haben die Zeit genutzt, um unsere angekündigten Ziele zu verfolgen.
Wir können nun Erfolge verbuchen.
Nach langen, harten Verhandlungen hat sich der Vorstand der KVWL dazu durchgerungen, den von uns schon im November beantragten fachgebundenen gynäkologischen Notfalldienst, zu genehmigen.
Die dafür vorgesehenen Voraussetzungen müssen allerdings erfüllt werden.
Unser Notfalldienst wird nur eingeführt, wenn er flächendeckend zu den gleichen Zeiten durchgeführt wird, wie die anderen fachgebundenen Notfalldienste der HNO-, Augen- und Kinderärzte.
Wir werden dann also täglich von 18.00 Uhr bis 22.00 Uhr, Mittwoch von 13.00 bis 22.00 Uhr, sowie Freitag von 14.00 bis 22.00 Uhr Notfalldienst haben. Am Wochenende wird der Dienst von 8.00 bis 22.00 Uhr zu bestreiten sein.
Die restliche Zeit wird von den Krankenhäusern übernommen, die derzeit ja schon alle gynäkologischen Notfälle betreuen müssen.
Unser Notfalldienst wird analog der HNO- und Augenärzte in der eigenen Praxis durchgeführt werden. Hier können wir unsere eigenen Geräte nutzen. Wir müssen also nicht in der Notfallpraxis arbeiten.
Jeder Notfall wird als extrabudgetärer Fall bezahlt.
Wir müssen weiterhin die Notdienstpauschale solidarisch entrichten, genau wie die anderen fachgebundenen Kollegen auch.
Im Anhang finden sie die geplanten Dienstbezirke mit der Anzahl der daran teilnehmenden Kolleginnen und Kollegen.
Ab dem Zeitpunkt der Einführung unseres eigenen Dienstes wird unsere Fachgruppe von der Einteilung zum allgemeinen Notdienst befreit. Wir müssen dann also nicht mehr am Fahr- oder Sitzdienst teilnehmen.
Die Dienstbelastung wird ebenfalls nicht höher sein als im Allgemeinen Notfalldienst.
Auch kann der Dienst innerhalb der Gruppe der Frauenärzte getauscht oder abgegeben werden, wenn sich hierfür Tauschpartner finden. Dienstwillige Frauenärzte können natürlich freiwillig auch als Poolärzte den Allgemeinen Notdienst verrichten.
Mit dieser Regelung haben wir ein wichtiges Wahlversprechen erreicht.
Wir haben unser Vorhaben in zahlreichen Westfalenbriefen und Wahlbriefen angekündigt und über den jeweils aktuellen Verhandlungsstand informiert. Sollte sich zwischenzeitlich eine Mehrheit unserer Mitglieder gegen einen eigenen frauenärztlichen Notfalldienst stellen, würden wir natürlich auch dies mit dem Vorstand besprechen und der gynäkologische Notdienst würde dann nicht eingeführt werden.
Die Kolleginnen und Kollegen, die GEGEN unseren eigenen Dienst votieren, bitten wir um umgehende Rückmeldung. (bitte bis 9.9.2011 per mail oder FAX)
In Ostwestfalen werden die Allgemeinen Dienste nur gegen eine Wechselprämie von 1400-2000 EUR übernommen! Hier haben sich private Vereine gegründet die die Organisation übernehmen.
Ein weiteres für die Praxis sehr relevantes Thema sind die AKR (Allgemeinen Kodierrichtlinien).
Hier war von der KBV der 01.07.2011 als verbindlicher Termin für die Einführung der AKR beschlossen worden. Sowohl der BVF in Westfalen-Lippe, als auch der BVF auf Bundesebene und die KVWL haben im Vorfeld die AKR als zusätzlichen bürokratischen Mehraufwand in der Praxis angesehen und sich gegen die Einführung der AKR gestellt.
Wir haben einen interdisziplinären Arbeitskreis aus Haus- und Fachärzten, sowie psychologischen Psychotherapeuten gebildet, der sich mit der Praxistauglichkeit der AKR beschäftigte.
Hier wurde der zusätzlich anfallende Bürokratieaufwand mit einem Fragebogen gemessen.
Es zeigte sich, dass die AKR in der vorliegenden KBV Form für die Praxis völlig ungeeignet sind. Sie führen nur zu einem erheblichen Mehraufwand, ohne das wir in Westfalen-Lippe mehr Geld für die Versorgung unserer Patientinnen bekommen hätten.
Es wurde von einem bayerischen Kollegen eine Petition in den Bundestag eingebracht, die von 180 000 Wählerinnen und Wählern unterschrieben wurde.
Der Gesetzgeber wurde darin aufgefordert die AKR in der vorliegenden Form nicht einzuführen.
Auf der KBV Vertreterversammlung hat sich besonders durch das Einsetzen der Mitglieder aus Westfalen-Lippe und Nordrhein eine Mehrheit gegen die Einführung der AKR gefunden.
Diese Aktivitäten haben dazu geführt, dass die AKR nicht kommen werden auch nicht wie vorher von der KBV geplant zum 01.01.2012.
Hiermit haben wir ein weiteres Wahlversprechen halten können.
Durch das in 2012 geplante Versorgungsgesetz bekommen wir möglicherweise mehr regionale Verhandlungsspielräume bei der Honorarverteilung. Die Krankenkassen sind sehr daran interessiert, dass bestimmte Diagnosen möglichst genau kodiert werden, da sich der Geldfluss aus dem Gesundheitsfont an diesen Diagnosen orientiert. Durch die Nichteinführung der AKR sind unsere Honorarflüsse nicht an bestimmte Diagnosen gebunden. Wir haben hier möglicherweise zum ersten Mal die Möglichkeit, regional mit den Kassen über einen Ausgleich für einen Mehraufwand bei besonders guter Kodierung zu verhandeln.
Bei der besonderen Förderung der sonstigen Hilfeleistung hat sich auf der Bundesebene noch nichts verändert. Hier laufen in Westfalen-Lippe und in anderen Bundesländern vom BVF angestrebte und finanzierte Musterklagen. Bitte legen sie weiterhin gegen alle Honorarbescheide und RLV Beschlüsse Widerspruch mit dem von uns zur Verfügung gestellten Schreiben ein, damit Sie an der Musterklage teilnehmen können.
So viel in aller Kürze.
Wir wünschen eine erholsame Ferienzeit.
Dr. Rolf Englisch
Landesvorsitzender
Dr. Ute Krahé
Stelv. Landesvorsitzende
Anhang: Westfalenbrief als PDF Dienstbezirke Planung
Downloads:
landesrundschreiben_westfalenlippe_21.07.11.pdf
Folien_Notfalldienstbezike_Gynaekologen_Dr._Englisch_19.04.2010.pdf