Neues Gesetz TSVG offene Sprechstunden verpflichtend

Liebe Frauenärztinnen und Frauenärzte, nach deutlichen Wahlschlappen werden bei den Parteien der Großen Koalition unterschiedliche Schlüsse gezogen. Bei der CDU wird sich die Bundeskanzlerin nicht mehr um den Parteivorsitz bewerben.

Liebe Frauenärztinnen und Frauenärzte, 

nach deutlichen Wahlschlappen werden bei den Parteien der Großen Koalition unterschiedliche Schlüsse gezogen. 

Bei der CDU wird sich die Bundeskanzlerin nicht mehr um den Parteivorsitz bewerben. 

Das Rennen um die Nachfolgerin oder den Nachfolger ist eröffnet. 

Unter anderem bewirbt sich auch der Bundesgesundheitsminister um diesen Posten. 

Eine Flut von Gesetzen hat er schon auf dem Weg gebracht. Nun soll das nächste Gesetz zur Verbesserung der Terminvergabe für gesetzlich versicherte Patientn folgen.

Das TSVG (Termin-Service-Versorgungs-Gesetz) setzt nun die Ankündigungen des Koalitionsvertrages um.

Für uns Frauenärztinnen und Frauenärzte bedeutet das vor allem die Verpflichtung mindestend 5 Stunden unserer wöchentlichen Sprechstunden als sogenannte " offne Sprechstunde" zu gestalten. Damit würden Engpasse in der Versorgung beseitigt und schnellere Termine möglich sein, meint der Minister Spahn. 

Jeder von uns bietet schon heute Notfallsprechstunden an, um Patientinnen mit dringenden frauenärzlichen Problemen zeitnah zu behandeln. Durch die oben angegebene verpflichtende Vorgabe werden Wartezeiten von Patientinnen verlängert, die Organisation von Vorsorgen und die Betreuung von Schwangeren erschwert. 

Dafür ist eine gesonderte Honorierung von 15% Aufschlag auf den Basisfallwert vorgesehen. Das bedeutet prof Fall einen Aufschlag von ca. 2.25 EUR. Dafür sollen wir jetzt unsere gut funktionierende Bestellpraxis umorganisieren. 

Von der KBV wird eine Entbudgetierung der Grundversorgung gefordert. 

Für die Vermittlung eines Termins beim Facharzt soll laut TSVG der Hausarzt 5 EUR bekommen.

Auch das ist sicher keine üppige Honorierung, geht aber in die richtige Richtung. 

Die Anzahl der Sprechzeiten soll in allen Vertragsarztpraxen von 20 Wochenstunden auf 25/ Pro Niedergelassemen angehoben werden. Derzeit arbeiten die Vertragsärzte bei 20 Sprechstunden in der Woche schon 53 Wochenstunden.  Diese Ausweitung der Sprechstunden führt zu einer Arbeitsbelastung von ca. 58 Wochenstunden. Wir sehen hier einen nicht akzeptablen Eingriff in die Praxisorganisation von freiberuflich tätigen Ärzten. Eine zusätzliche Honorierung hierfür ist nicht vorgesehen.

Auch sollen neue Patientinnen, oder solche die länger als 4 Jahre nicht mehr in der Praxis waren mit einem 25% Aufschlag ( ca. 3,75) auf den Basisfallwert vergütet werden. 

Wir sehen hier einen Aktionismus des Ministers aus durchaus nachvollziehbaren Gründen. Wenn eine Verbesserung der Versorgung erziehlt werden soll, geht das nur mit zusätzlichem Geld.

Das hat der Minister schon erkannt, aber in der Umsetzung gibt es noch deutlich Verbesserungsbedarf. 

Jetzt ist Zeit die Entbudgetierung der Grundversorgung zu beschließen und nicht ein Gesetz einzubringen, bei dem die Patientinnen nicht besser versorgt werden und bei den Ärzten am Ende für deutlche Mehrarbeit nicht viel übrig bleibt. 

Wir wünschen uns von den Politikern, dass sie nicht aus Aktionismus handeln, sondern auch auf medizinischen Sachverstand hören. 

Wir wünschen unseren Mitgliedern eine besinnliche Vorweihnachtszheit und ein frohes Weihnachtsfest. 

Dr. Rolf Englisch 

Landesvorsitzender 

Dr. Ute Krahé 

Stelv. LAndesvorsitzende  

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