Notdienst 2011 Kodierrichtlinie

Westfalenbrief 7-2010

Notfalldienst

Allgemeine Kodierrichtlinie AKR

Liebe Kolleginnen und liebe Kollegen,

in den kommenden Tagen werden sie von der KVWL  2 Schreiben zum Notfalldienst bekommen.

Im ersten werden Sie alle dienstverpflichet und im zweiten wird der allgemeinmedizinische Notfalldienstplan für 2010 enthalten sein. Wie schon in unserem letzen Rundschreiben beschrieben hat sich der amtierende Vorstand n i c h t  dazu durchringen können schon jetzt im Vorfeld einen eigenen fachgebundenen Notfalldienst zu genehmigen. Es werden also folglich auch alle Gynäkologinnen und Gynäkologen zum allgemeinen Notfalldienst eingeteilt werden.

Nach diesem Schreiben sind sie selber dafür verantwortlich sich um einen Tauschpartner zu kümmern, oder müssen den Notfalldienst persönlich durchführen.

Die KVWL wird Ihnen - wenn vorhanden- Poolärzte nennen, die ohne zusätzliche Honorrierung bereit sind Ihren Dienst zu übernehmen.

Wir konnten trotz massivem Einsatz an diesem Vorgehen nichts mehr ändern.

Der BVF hat direkt im Anschluss an die Wahl des Neuen Vorstandes am 29.11.2010 einen erneuten Antrag auf die Einrichtung eines gynäkologischen Notfalldienstes an den Neuen Vorstand gestellt. Da dieser aber erst am 1.01.2011 die Amtsgeschäfte übernimmt, kann er nicht vorher einen rechtsgültig bestehenden Beschluss des Alten Vorstandes ändern.

Wir haben im Vorfeld sowohl von Dr. Nordmann und Dr. Dryden sowie von Dr. Kriedel die Zusage erhalten einen eigenen Notfalldienst genehmigt zu bekommen.

Ist dieser eingeführt, wird es neue Bescheide zur Einteilung geben, bei denen unsere Fachgruppe aus dem Allgemeinen Notfalldienst entlassen wird, und stattdessen einen eigenen durchführen wird.  

Die allgemeinen Kodierrichtlinien (AKR) werden von der KBV bundesweit zum 01.01.2011 eingeführt werden. Unsere Vertreterversammlung hat die Kodierrichtlinien schon im September abgelehnt.

Die KBV führt sie dennoch ein, obwohl noch 8 weitere Vertreterversammlungen anderer KVén die AKR ablehnen.

Auch in der KBV sind im nächsten Jahr Neuwahlen, sodass sich auch hier eventuell noch etwas ändern lässt. Die Vertreterversammlung der KVWL hat in ihrer letzten Sitzung am 11. Dezember ihren bestehenden Beschluss bekräftigt und alle Mitglieder der KVWL dazu aufgerufen die Kodierrichtlinien in ihrer Praxissoftware n i c h t scharf zu schalten.

Wir vom BVF schließen uns dieser Empfehlung an. Niemand muss bis zum 01.07.2011 mit Sanktionen rechnen, wenn er nicht nach den neuen AKR kodiert.

Besonders wichtig für uns Frauenärzte ist eine genaue Kodierung der Diagnosen, die für den Risikostrukturausgleich der Krankenkassen relevant sind. In unserem Fachgebiet sind das besonders die gynäkologischen Karzinome.  

So geht ein sehr turbulentes Jahr dem Ende zu und wir möchten uns noch einmal bei all denen bedanken, die uns in diesem Jahr so zahlreich unterstützt haben.

Wir haben uns gerne für Sie eingesetzt und wollen das auch im kommenden Jahr tun.  

Wir wünschen Ihnen allen ein besinnliches Weihnachtsfest im Kreise ihrer Familien und ein erfolgreiches Neues Jahr 2011.    

Ihre 

Dr. med. Ute Krahé  und  Dr. med. Rolf Englisch

Downloads:

landesrundschreiben_westfalenlippe_16.12.10.pdf