Liebe Kolleginnen und liebe Kollegen,
der erweiterte Bewertungsausschuss hat gegen den Willen der ärztlichen Mitglieder, eine 0,9 % Erhöhung der ärztlichen Honorare ab 2013 beschlossen.
Dieser Beschluss ist ein Schlag ins Gesicht aller Ärzte.
Er kommt einer faktischen Honorarkürzung gleich. Trotz 22 Mrd. EUR Überschüssen bei den gesetzlichen Kassen bekommen wir nach diesem Beschluss nicht einmal den Inflationsausgleich.
Durch eine solche Unterfinanzierung ist die Patientenversorgung gefährdet.
Bei einer Sonder Vertreterversammlung der KBV mit allen Länder KV´en am Wochenende zeigte sich erstmals eine einheitliche Front ALLER Ärzte gegen diesen skandalösen Beschluss.
Auch die Bundesärztekammer unterstützt unsere Forderung nach einem gerechten Honorar mit ganzer Kraft.
Der gestrige Versuch einer Einigung mit den Krankenkassen war erfolglos, und musste von Ärzteseite abgebrochen werden, da kein substanzielles neues Angebot vorgelegt wurde.
Es stehen kurzfristige Maßnahmen an, um gegen dieses Unrecht zu Protestieren.
Hier brauchen wir Ihre Unterstützung!!!
Unser Präsident Dr. Christian Albring wird alle Frauenärztinnen und Frauenärzte in Deutschland in einem Präsidentenbrief zur Urabstimmung über Kampfmaßnahmen aufrufen.
So wie bisher kann es nicht weiter gehen!!!
Neuer HVV in Westfalen Lippe:
Wir haben seit Juli in der KVWL einen neuen Honorarverteilungsvertrag.
Mit diesem konnten wir erstmals seit 2008 wieder regional einen Teil des Honorars selbst verteilen.
Das Grundproblem der fehlenden Mittel bleibt aber bestehen.
Wir in NRW haben im Vergleich zu anderen Bundesländern immer noch die geringsten Fallwerte trotz höher kodierter Morbidität.
Der neue HVV muss also möglichst gerecht den Mangel verteilen.
Um keine neuen Verwerfungen zu bekommen behält jede Fachgruppe Ihr Geld im Vergleich zum Vorjahr.
Die Bezugsgröße ist allerdings die aktuelle Fallzahl des Quartals. Die RLV Bescheide entfallen damit.
Auf der homepage der KVWL kann sich jeder die altersgewichteten Fallwerte berechnen.
2. Sono Screening:
Der BVF führt zusammen mit der KVWL Fortbildungen zur Online Prüfung für das 2. Sono Screening durch.
Hierzu bekamen Sie bereits gesonderte Einladungen. All diejenigen die die 01773 regelmäßig abrechnen, brauchen an der Online Prüfung nicht teilzunehmen.
Sie bekommen auf Antrag ohne Prüfung die Genehmigung zur Abrechnung.
Für das neue Sono Screening ist seitens des BVF eine neue Abrechungsziffer 01771 vorgesehen.
Diese wurde mit der KBV verhandelt muss aber durch den Bewertungsausschuss mit den Krankenkassen verhandelt werden.
DAK Wilkommen BABY:
Der BVF-WL hat mit der DAK als erster bundesweit zusätzliche Leistungen vereinbart.
Ab dem 1.Oktober 2012 wird zusätzlich ein vaginaler Ultraschall zwischen der 23. und 28. SSW angeboten.
Der bisher abgerechnete oGTT entfällt dann, kann als Kostenerstattung der DAK eingereicht werden, da dieser jetzt bekanntlich zu den Mutterschaftsrichtlinien gehört.
Folgende Leistungen können über Wilkommen Baby direkt mit der DAK abgerechnet werden:
Ärztliches Gespräch zur Vermeidung von Frühgeburten( min 20 min)
EUR 30,00
Zusätzlicher Frühultraschall
EUR 33,30
Zervixmessung zwischen 23. und 28 SSW
EUR 33,00
Teilnahmeerklärungen und Rechnungsformulare finden sie im Mitgliederbereich unter www.bvf-wl.de
Der Vertrag kann nur durch BVF Mitglieder abgerechnet werden.
Wie sie sehen setzten wir uns für Sie ein.
Wir brauchen auch Ihre Unterstützung.
Mit freundlichen kollegialen Grüßen
Dr .med. Rolf Englisch
Landesvorsitzender
Dr. Ute Krahé
stellv. Landesvorsitzende
Downloads:
Westfalenbrief_September_2012.pdf