Westfalenbrief 1-2012

Sono Screening Vorbereitung durch BVF-WL

 

Regionale Honorarverteilung ab 3/2012

 

GenDiagGesetz Qualifizierung

 

Screening Diabetes Kassenleistung

 

Fiktiv zugelassene Medikamente Regresse drohen

 

Liebe Kolleginnen und liebe Kollegen,

es ist eine Menge passiert seit dem letzten Westfalenbrief.  

Der BVF-WL hat eine für seine Mitglieder kostenlose, aus Mitgliedsbeiträgen finanzierte, Fortbildungsreihe zur Qualifikation für das geplante 2. Sonoscreening flächendeckend durchgeführt.

Hier möchte ich mich besonders bei dem Bezirksvorsitzenden des BVF aus Bochum Hagen, Herrn PD. Dr. U. Siekmann für seinen Einsatz bedanken. Er ist bei der Erstellung der Fragen für diese Prüfung vom BVF verantwortlich und konnte uns so aus erster Hand einen Einblick in die Fragensystematik geben. Derzeit läuft die Testphase mit freiwilligen Kolleginnen und Kollegen. Ich habe diese Testphase bereits absolviert und kann Ihnen versichern, dass die geplante Prüfung für uns ohne größere Probleme zu bewältigen sein wird. 

Ab dem Quartal 3/2012 haben wir in Westfalen-Lippe regional wieder die Hoheit über die Honorarverteilung in der KVWL. Das Problem hier ist die aus dem Gesetz gestrichene Konvergenzregelung.

Wir werden für die Honorarverteilung nur das in 2011 vorhandene Honorar von den Kassen bekommen, obwohl unsere Morbidität über dem Bundesdurchschnitt liegt. In vorherigen Westfalenbriefen hatten wir daher aufgerufen, die Konvergenzforderung durch eine Petition beim Deutschen Bundestag einzufordern. Die von Dr. Dryden eingebrachte Petition hatte über 169 000 Unterstützer und ist damit eine der erfolgreichsten in der Geschichte.

Aus diesem Grund musste sich der Petitionsausschuss Anfang März in einer öffentlichen Sitzung mit unserem Anliegen befassen. Dr. Krahé und ich sind hier zur Unterstützung mit nach Berlin gefahren. Wir mussten dort leider die Erfahrung machen, dass insbesondere das von Herrn Minister Bahr geführte Gesundheitsministerium unsere Anliegen aus NRW nicht unterstützt. Eine Entscheidung zu unseren Gunsten wurde nicht getroffen. So müssen wir weiterhin trotz höherer Fallzahlen und Morbidität in Westfalen-Lippe mit deutlich weniger Geld auskommen, als das in anderen Bundesländern der Fall ist. Für unsere Fachgruppe wird dennoch das gleiche Honorar wie im Vorjahr zur Verfügung stehen. Die RLV-QZV Regelung wird beibehalten. Geplant ist eine Ausrichtung auf die Fallzahl des laufenden Quartals. Die Vorsorgeleistungen und Schwangerschaftsbetreuungen bleiben unverändert.

Die Klage zur besonderen Förderung der ehemaligen „Sonstigen Hilfeleistungen“ wird weiterhin von uns verfolgt. Sie müssen auch weiterhin, um an dieser kostenlos teilnehmen zu können, fristgerecht Widerspruch einlegen.  Seit dem 1.2.2012 schreibt das Gendiagnostikgesetz eine qualifizierte Beratung vor und nach NT- Messungen oder Amniocentesen vor.

Nahezu alle Frauenärzte in Westfalen-Lippe haben sich für die fachgebundene genetische Beratung qualifiziert.  Seit Anfang März 2012 ist das Gestationsdiabetes-Screening Bestandteil der Mutterschaftsrichtlinie. Das bedeutet, dass jede gesetzlich versicherte Patientin ein Anrecht auf die Testung hat. Da es derzeit noch keine EBM Ziffern gibt, dürfen Sie der Patientin eine GOÄ Rechnung mit 1,0 fachen Steigerungssatz ausstellen. Die Patientin bezahlt bei Ihnen diese Rechung und die Krankenkasse muss ihr die Rechnung im Rahmen der Kostenerstattung erstatten. Geplant sind für die Beratung und Durchführung des oGTT EBM Ziffern aus dem Kapitel 17. Es handelt sich also um eine extrabudgetäre Leistung.Der GBA hat nun die Testung mit 50 g Glucose als primäres Screening festgelegt. Wenn der venös bestimmte Blutzuckerwert < 135 mg/dl ausfällt, wird keine weitere Diagnostik notwendig, bei höheren Werten erfolgt der bekannte oGTT mit 75 g Glucoselösung. (Beispielabrechnungen stellen wir unter www.bvf-wl.de im Mitgliederbereich zur Verfügung) Die Sachkosten werden gesondert angegeben und erstattet. Die laufenden Verträge Hallo Baby und Willkommen Baby sind weiterhin wie bisher gültig.  

Zu guter letzt müssen Sie bei bestimmten Medikamenten wegen einer „Fiktiven Zulassung“ mit Regressen rechnen. Die KVWL hat bereits im letzten Monat die betroffenen Medikamente aufgelistet, die nicht mehr zu Lasten der GKV verordnet werden dürfen. In unserem Fachbereich sind das u.a. Gynodian Depot, Ökolp, inimur, Linoladiol N Prosomen 0.3 und 1,25. Die vollständige Liste finden Sie ebenfalls auf unserer homepage.  

Nun wünschen wir Ihnen ein frohes und erholsames Osterfest.   

Ihre

Dr. Rolf Englisch 

Landesvorsitzender

Dr. Ute Krahé

Stellv. Landesvorsitzende 

Downloads:

Rundschreiben_Westfalen-Lippe_farbig.pdf

AG_AMV_fiktiv_zugelassene_AM_Februar_2012.pdf

Kostenerstattung.pdf