Westfalenbrief 6-2010
Widerspruch zur Einteilung im Allgemeinmedizinischen Notfalldienst
Liebe Kolleginnen und liebe Kollegen,
wie im letzten Westfalenbrief angekündigt, stellen wir Ihnen hiermit ein Widerspruchschreiben zur Einteilung im Allgemeinmedizinischen Notfalldienst zur Verfügung.
Dieses Schreiben ist von der Rechtsanwaltskanzlei Rehborn und Partner entwickelt worden und stellt die Grundlage für rechtliche Schritte gegen die Einteilung zum Allgemeinmedizinischen Notfalldienst dar.
Bitte schicken Sie das im Anhang befindliche Schreiben jeweils an die KV in Dortmund und an die jeweilige Bezirksstelle.
Die aktuelle Situation sieht aufgrund des Ablehnungsbeschlusses von Herrn Thamer keinen eigenständigen gynäkologischen Notfalldienst vor.
Wir müssen am Allgemeinen Notfalldienst zwangsweise teilnehmen.
Am 27.11.2010 wird der neue Vorstand von der neuen Vertreterversammlung gewählt.
Nur dieser kann den bestehenden Beschluss ändern.
Im Vorfeld haben wir die Dringlichkeit unseres Anliegens mit den Vorstandskandidaten besprochen.
Der frauenärztliche Notfalldienst würde analog zum Allgemeinmedizinischen Notfalldienst folgendermaßen organisiert werden:
Die Notfalldienstbezirke werden vergrößert.
Der Notfalldienst wird flächendeckend auch innerhalb der Woche stattfinden.
Durch die Vergrößerung der Bezirke haben wir keine höhere Dienstbelastung als im Allgemeinmedizinischen Notfalldienst.
Der Allgemeinmedizinische Notfalldienst würde für unsere Fachgruppe dann entfallen.
Nur wenn
ALLE FRAUENÄRZTE DIESEN WIDERSPRUCH weiterleiten,
können wir unser Ziel erreichen.
Weitere aktuelle Informationen unter
Hier finden sie auch den Schriftwechsel zum Ablehnungsbescheid von Herrn Dr. Thamer!
Mit freundlichen kollegialen Grüßen
Dr. med. Rolf Englisch-
Landesvorsitzender
Downloads:
landesrundschreiben_westfalenlippe_11.11.2010.pdf
Folien_Notfalldienstbezirke_Gynaekologen_Dr__Englisch_19_04_2010.pdf