Die Auseinandersetzung mit dem immanenten Konflikt zwischen dem Recht des werdenden Kindes und der persönlichen Entscheidung jeder Frau, eine Schwangerschaft nicht fortzuführen, bedeutet immer eine ernsthafte Konfliktlage. Dies sollte bei allen Überlegungen zur Änderung der Regulierung des Schwangerschaftsabbruchs stets im Vordergrund stehen. Mit diesem Konflikt sind neben den betreuenden Frauenärztinnen und -ärzten auch viele andere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Gesundheitswesen, z.B. Beraterinnen und Berater, Gesundheits- und Krankenpflegerinnen und Pfleger oder Hebammen, konfrontiert, was bei allen Betroffenen eine starke Belastung zur Folge haben kann.
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Stellungnahme zum Schwangerschaftsabbruch in Deutschland „Die Würde aller Beteiligten achten“

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