Junge Perspektiven – alle Informationen auf einen Blick
Beim diesjährigen FOKO 2026 steht der medizinische Nachwuchs im Fokus: Mit dem Hauptthema „Junge Perspektiven“ bieten wir engagierten Nachwuchsmedizinerinnen und -medizinern eine Bühne, um eigene Projekte, innovative Versorgungskonzepte oder wissenschaftliche Arbeiten einem breiten Fachpublikum zu präsentieren.
Gesucht werden spannende Beiträge mit Fortbildungsrelevanz für niedergelassene Kolleginnen und Kollegen aus dem Fachgebiet Frauenheilkunde – ob aus dem klinischen Alltag, der Forschung oder der Weiterentwicklung praxisnaher Versorgungsstrukturen.
Nutzen Sie die Gelegenheit, Ihre Ideen im Rahmen eines der größten deutschsprachigen Kongresse für Frauengesundheit zu präsentieren und gestalten Sie aktiv die Zukunft unseres Fachgebiets mit!
Zur Abstract-Einreichung
Persönliche Anforderungen
Bewerben können sich Medizinerinnen und Mediziner:
- die zum Zeitpunkt der Einreichung nicht älter als 35 Jahre sind,
- sich in Weiterbildung im Fachgebiet Frauenheilkunde und Geburtshilfe befinden,
- Mitglied im BVF oder der DGGG sind.
Annahme des Abstracts
Bei Annahme des Abstracts erhalten die Vortragenden (erstgenannten Autoren):
- eine kostenlose Kongressteilnahme am FOKO 2026,
- eine Übernachtung im offiziellen Referierendenhotel (Indigo Hotel, Düsseldorf),
- die Erstattung der Reisekosten gemäß Bundesreisekostengesetz (Bahnfahrt 2. Klasse/bei Benutzung Kraftfahrzeuges eines anderen motorbetriebenen Fahrzeuges 20 Cent je km zurückgelegter Strecke, höchstens jedoch 130 Euro),
- die exklusive Teilnahme am Referierendenabend am 6. März 2026 – eine besondere Gelegenheit zum Netzwerken mit führenden Persönlichkeiten des Fachs.
Einzureichende Unterlagen/Bewerbung
- Projektbeschreibung (PDF-Format) mit maximal 20 DIN-A4-Seiten
- Zusammenfassung des Projekts
Bitte ordnen Sie Ihr Abstract bei der Einreichung einer der folgenden Kategorien zu:
- Klinische Forschung
- Grundlagenorientierte Forschung
- Ethik/Aus-, Fort- und Weiterbildung
- Fallberichte
Einreichungslink/Einsendeschluss
Einsendeschluss ist der 31. Dezember 2025
Ihre Bewerbungen können Sie unter cvsw.de/abstract-einreichung-foko26 einreichen.
Jury/Begutachtung der eingereichten Abstracts
Von der Jury werden die besten 7 Abstracts nominiert, Vortragszeit je 7 Minuten (4 Minuten Vortrag, 3 Minuten für Rückfragen). Bei Punktgleichheit entscheidet das Los.
Die Jury besteht aus:
- Dr. med. Christian Albring, Kongressleiter des FOKO
- Dr. med. Klaus Doubek, 1. Vorsitzender und Präsident des BVF
- Markus Haist, 2. Vorsitzender des BVF
- Prof. Dr. Annette Hasenburg, Wissenschaftlicher Beirat des FOKO
Universitätsmedizin der Johannes Gutenberg-Universität Mainz, Direktorin der Klinik und Poliklinik für Geburtshilfe und Frauengesundheit - Prof. Dr. med. Uwe Wagner,
Universitätsklinikum Marburg, Direktor der Klinik für Frauenheilkunde und Geburtshilfe
Die Einreichenden werden bis zum 15. Februar 2026 über die Annahme/Ablehnung des Abstracts informiert.
Die Begutachtung der eingereichten Abstracts erfolgt durch die o.g. Jury. Alle vollständigen Abstracts werden anonymisiert, mit einer Nummer verschlüsselt und den Gutachterinnen bzw. Gutachtern zur Beurteilung zugesendet. Jedes Abstract soll mit einer Punktzahl von 1 (ungenügend) bis 10 (hervorragend) beurteilt werden. Eine Stimmenthaltung ist bei Befangenheit geboten (Gutachterin/Gutachter und Autorin/Autor arbeiten an der gleichen Institution oder haben in den letzten fünf Jahren gemeinsam publiziert oder Drittmittel eingeworben).
Ein durchschnittlicher Punktewert von kleiner gleich 4 führt automatisch zur Ablehnung des Abstracts.
Die Jury weist darauf hin, dass Abstracts, die inhaltlich oder formell den Anforderungen nicht entsprechen, abgelehnt werden müssen.
Die Benotung des Abstracts erfolgt nach Gesichtspunkten von Inhalt und Verständlichkeit. Folgende Hinweise dienen den Gutachterinnen und Gutachtern als Leitfaden zur Bewertung:
- Gibt der Titel des Abstracts den Kern der Arbeit korrekt wieder?
- Ist das Abstract gut lesbar/verständlich? Gibt es eine klare Struktur?
- Ist das Ziel der Studie klar formuliert?
- Ist die Fragestellung relevant und neu?
- Sind die Methoden zur Beantwortung der Fragestellung korrekt gewählt und durchgeführt? Sind Methoden, Ergebnisse korrekt und verständlich beschrieben?
- Enthält das Abstract Daten, und werden diese mit angemessenen Methoden statistisch analysiert und präsentiert?
- Sind die aus den Daten gezogenen Schlussfolgerungen gerechtfertigt?
- Werden die eigenen Befunde angemessen in den Kontext publizierter Daten eingeordnet?
- Trägt die Arbeit signifikant zu neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen bei?
Richtlinien zur Abfassung und Gestaltung eines Abstracts
Das Abstract muss so abgefasst sein, dass nachfolgende Richtlinien eingehalten werden.
Allgemeiner Aufbau:
Grundlage ist eine mit Literaturhinweisen unterlegte aktuelle Übersichtsarbeit.
Die Darlegung der theoretischen Grundlagen dient der Untermauerung der praktischen Schlussfolgerungen und darf nicht zum Selbstzweck werden, so dass nicht hinreichend gesicherte sowie klinisch nicht relevante Aspekte entbehrlich sind.
Die Einleitung soll kurz und prägnant in das Thema einführen und dabei die klinische Relevanz beleuchten.
Zur Verbesserung von Übersicht und Lesbarkeit ist der Text durch hierarchisch schlüssige Überschriften eindeutig und inhaltlich nachvollziehbar zu gliedern.
„Verlorene Absätze“ außerhalb der Überschriftenhierarchie sind zu vermeiden – das heißt, dass auf eine Überschrift entweder ein Text ohne Unterüberschriften folgt oder alle folgenden Abschnitte eine eigene Unterüberschrift tragen.
Zusammenfassende, einheitlich gestaltete Tabellen und exemplarische Abbildungen dienen der didaktischen Aufbereitung des Textes.
Aufzählungen erfolgen mit Punkt (nicht Spiegelstrich) und ohne Einzug. Bitte keine automatische Aufzählung benutzen.
Abkürzungen sind bei der ersten Verwendung zu erläutern (falls englisch ausbuchstabiert auch mit deutscher Übersetzung).
Alle Abstracts müssen in Übereinstimmung mit den „Uniform Requirements for Manuscripts Submitted to Biomedical Journals“ des International Committee of Medical Journal Editors (www.icmje.org) erstellt worden sein. Grundsätzlich dürfen nur Abstracts eingereicht werden, die noch nicht anderweitig in ihrer Gesamtheit oder in Teilen eingereicht oder veröffentlicht wurden und für die die erstgenannte Autorin/der erstgenannte Autor das Urheberrecht sowie alle Verwertungsrechte besitzt.
Die Zitierweise richtet sich nach den Uniform Requirements for Manuscripts Submitted to Biomedical Journals (www.icmje.org). Für die Nutzerinnen und Nutzer der Literaturverwaltungssoftware Citavi stehen unter dem Namen der Zeitschrift A&I die Richtlinien als Zitationsstil auf www.citavi.com zur Verfügung. Sofern vorhanden, bitten wir um Angabe des DOI, der PubMed-ID sowie der PMCID.
Abkürzungen sind bei ihrem ersten Auftreten im Text auszuschreiben (sofern es sich nicht um gängige metrische Einheiten handelt). Titel, Überschriften und Zusammenfassung dürfen keine Abkürzung enthalten. Geschützte Warennamen, Handels- und Gebrauchsnamen müssen als solche gekennzeichnet werden. Es sollte daher der international empfohlene Freiname von verwendeten Arzneimitteln angegeben und das eingetragene Warenzeichen in Klammern nachgestellt werden bzw. bei der technischen Ausstattung der Name und die Adresse der Herstellerin/des Herstellers angeführt werden.
Bei mehr als sieben Autorinnen/Autoren ist die Auflistung ab der 7. Autorin/dem 7. Autor durch ein nachfolgendes „et al“ (deutsche Literaturstelle: … et al:/englische Literaturstelle: …, et al:) abzuschließen.
Sprachliche Gestaltung:
Bei der sprachlichen Gestaltung ist auf Prägnanz, Vermeidung umständlicher Satzkonstruktionen und Beschränkung auf das Wesentliche zu achten.
Prägnante Kürze wird vielfach durch den Gebrauch des Verbs statt des Substantivs erzielt; so heißt es statt „Adrenalin führt zu einer Steigerung der Herzfrequenz“ besser „Adrenalin steigert die Herzfrequenz“.
Weiter ist auf unnötige Füllwörter („wie z. B.“ statt „z. B.“) und begriffliche Doppelungen („Grundprinzip“ statt „Prinzip“, „Unkosten“ statt „Kosten“, „systolischer Blutdruck“ statt „systolischer Druck“) zu verzichten.
Unnötige Anglizismen sind zu vermeiden – „Polytraumaversorgung“ statt „Polytraumamanagement“ (da schwingt die Sorge mit), „Atemwegssicherung“ statt „Atemwegsmanagement“ (denn auf die Sicherung kommt es an), ggf. auch „Behandlungsergebnis“ statt „Outcome“ (was nicht so technokratisch klingt).
Sonstige Hinweise
Mit Abgabe seines Abstracts überlässt die/der Einreichende unentgeltlich alle Rechte der Weiterverwertung gleich welcher Art dem Veranstalter. Ungeachtet dessen, verbleibt ihr/ihm die Möglichkeit der Weiterverwertung nach eigenem Bedarf.
Abstracts, die nicht den vorgenannten Richtlinien entsprechen, werden den Autorinnen/Autoren zur Überarbeitung mit entsprechenden Hinweisen übersandt. Sollte eine Überarbeitung nicht erfolgen, wird dem Abstract die Zulassung entzogen und es kann anlässlich des FOKO 2026 nicht präsentiert werden.
Die Verantwortung für die Klärung eventueller Urheberrechte Dritter bezüglich der Inhalte des Abstracts liegt bei den Autorinnen und Autoren. Somit gewährleisten diese, dass auf sämtlichen Abbildungen, Tabellen etc. keine Rechte Dritter liegen, die einer Veröffentlichung entgegenstehen.
Darüber hinaus liegt der Abstracteinreicherin/dem Abstracteinreicher das Einverständnis aller genannten Personen vor, die personenbezogenen Daten (wie Name, Klinik, Adresse, E-Mail-Adresse) einzureichen bzw. zu veröffentlichen.
Offenlegung finanzieller Interessen der Autorinnen und Autoren
Die Inhalte der Abstracts müssen unabhängig von wirtschaftlichen Interessen sein. Dienstleistungen und/oder Produkte dürfen nicht beworben werden.
Im Namen des BVF e.V. bitten wir Sie um Offenlegung möglicher Interessenskonflikte gegenüber den Teilnehmerinnen und Teilnehmern des FOKO 2026.
Hierzu werden Sie gebeten, evtl. finanzielle/wirtschaftliche Verflechtungen im Vorfeld bekannt zu geben.
Dies erfolgt mit den nachfolgenden Parametern:
BeraterIn (B): Kommerzielle Vergütung oder Unterstützung der Autorin/des Autors in den letzten drei Jahren in Form von Beratungsverträgen (Mitgliedschaft in Gremien, Beiräten, Aufsichtsräten etc.)
EigentümerIn (E): Eigentümerinteresse an Arzneimittel/Medizinprodukten (z.B. Patent, Urheberrecht, Verkaufslizenz, etc.)
InvestorIn (I): Finanzielles Interesse an Firmen, die eine beschriebene Ausrüstung, ein Verfahren oder Produkte liefern (z.B. Aktienbesitz, Anteilseignerin/-eigner etc.)
MitarbeiterIn (M): Finanzielles Interesse bei der Produktvermarktung (Mitarbeiterin/Mitarbeiter der Produktherstellerin/des Produktherstellers)
Produkt (P): Finanzielles Interesse bei der Ausrüstung, dem beschriebenen Verfahren und/oder dem beschriebenen Produkt (z.B. Forschungsunterstützungen, Vortragshonorare, Reisekostenunterstützungen, Stipendien etc.)
Keine (K): Keine Interessenskonflikte; keine kommerzielle Unterstützung der vorgelegten Arbeit in irgendeiner Form
Darüber hinaus ist das Unternehmen bei dem jeweiligen Parameter namentlich zu benennen.
Die finanziellen/wirtschaftlichen Verflechtungen werden vor der Präsentation (Titel des Abstracts und Name der Autorin/des Autors sowie dessen Zuordnung „wie vorstehend“) angezeigt.
Datenschutz & Einverständnis
Mit der Einreichung erklären Sie sich damit einverstanden, dass Ihr Name und Vortragstitel im Programmheft und auf der Website veröffentlicht werden.
Die ausführlichen Datenschutzbestimmungen finden Sie hier.
Disclaimer
Mit der Einreichung Ihres Beitrags erklären Sie sich mit den genannten Bedingungen einverstanden. Ein Anspruch auf Annahme besteht nicht. Die Auswahl erfolgt ausschließlich nach fachlichen Kriterien durch das benannte Auswahlgremium. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.