„Diese Aussage ist fachlich falsch und irreführend“, betont Professor Dr. med. Ingo Gottschalk, Leiter der DEGUM-Sektion Gynäkologie und Geburtshilfe. „Ultraschall arbeitet nicht mit Strahlung, sondern mit Schallwellen – er ist das sicherste bildgebende Verfahren überhaupt.“ Die DEGUM stellt klar: Das sogenannte „Babyfernsehen“ – also Ultraschalluntersuchungen ohne medizinische Indikation – ist seit 2021 zu Recht untersagt und wird von der Fachgesellschaft nicht unterstützt. Medizinisch indizierte Ultraschalluntersuchungen hingegen sind unverzichtbar für die sichere Betreuung von Schwangeren und ihren ungeborenen Kindern. „Pauschale Warnungen vor Ultraschall verunsichern Schwangere unnötig und schaden dem Vertrauen in eine bewährte, sichere Diagnostik.“
Im Interesse einer verlässlichen und vertrauensvollen Schwangerenbetreuung, unterstreicht Dr. Klaus Doubek, Präsident des Berufsverband der Frauenärzte e.V. (BVF): „Ultraschall ist frei von ionisierender Strahlung und sicher – und sowohl die Untersuchungen nach der Mutterschaftsrichtlinie als auch weitere medizinisch sinnvolle Ultraschalluntersuchungen im Rahmen der Schwangerenvorsorge (etwa das Ersttrimesterscreening oder angezeigte Verlaufskontrollen) tragen entscheidend zur individuellen Betreuung von Schwangeren und ihren ungeborenen Kindern bei. Irreführende Kritik an fachärztlichen Leistungen hingegen schädigt das Vertrauensverhältnis nachhaltig und wirkt sich negativ auf die Versorgung der vulnerablen Gruppe der Schwangeren aus.“
Der Chef des Medizinischen Dienstes des Bundes, Stefan Gronemeyer, hatte im Interview mit dem RedaktionsNetzwerk Deutschland vor dem sogenannten „Babyfernsehen“ gewarnt und behauptet, nicht medizinisch begründete Ultraschalluntersuchungen setzten den Embryo unnötiger Strahlung aus.
