Wie bereits in den Berichten über die Frühjahrs-Vertreterversammlung (FRAUENARZT Heft 7/2024) und die Mitgliederversammlung anlässlich des FOKO 2025 in Düsseldorf (Heft 6/2025) dargestellt, hatten zunächst die Vertreterversammlung am 26. April 2024 und anschließend die Mitgliederversammlung am 13. März 2025 die Umbenennung und die dazugehörige Satzungsänderung beschlossen.
Mit der Integration der weiblichen Berufsbezeichnung trägt der BVF dem hohen Anteil von Frauenärztinnen im Verband Rechnung und macht ihre Rolle im Namen sichtbar, ohne den fachlichen und berufspolitischen Auftrag zu verändern. Präsident Dr. Klaus Doubek betont dazu: „Über zwei Drittel unserer Mitglieder sind inzwischen weiblich – für den Prozess der Umbenennung wurde es Zeit. Auch die Anzahl der weiblichen Mandatsträgerinnen ist in den letzten Jahren gewachsen und macht mittlerweile über die Hälfte aus.“
Gleichzeitig ist uns, als BVF, bewusst, dass es zur Frage geschlechtergerechter Sprache unterschiedliche Auffassungen gibt – diese Diskussion wurde und wird im Verband offen geführt.
Wir, die Geschäftsstelle in München, müssen nun zeitnah die Änderungen umsetzen und gleichzeitig angesichts der umfangreichen Aufgabenstellung priorisieren. Als erster Schritt passen wir die BVF-Website sowie die im Geschäftsverkehr verwendeten Vorlagen (z. B. Briefbögen, Signaturen, Standardtexte) an. Aus Nachhaltigkeits- und Kostengründen werden bereits gedruckte Broschüren vorerst – bis zu einem noch zu definierenden Zeitpunkt – weiterverwendet.
Die vertraute Kurzbezeichnung BVF bleibt im Übrigen unverändert bestehen.
Der Berufsverband der Frauenärztinnen und Frauenärzte e.V. (BVF) steht auch unter neuem Namen weiterhin für Verlässlichkeit, starke Interessenvertretung und zahlreiche Serviceangebote.
