Vertrauliche Geburt

Newsletter des Berufsverband der Frauenärzte e.V., 8.3.2021

"Das Bundesfamilienministerium (BM FSFJ) hat eine Informationskampagne zum Ausbau der Hilfen für Schwangere und zur Regelung der vertraulichen Geburt gestartet. Das entsprechende Gesetz ermöglicht es schwangeren Frauen mit Anonymitätswunsch, ihr Kind medizinisch sicher zur Welt zu bringen.

Kurz und übersichtlich: Die Regelungen zur vertraulichen Geburt

Das Gesetz zur vertraulichen Geburt ermöglicht es schwangeren Frauen mit Anonymitätswunsch, ihr Kind medizinisch sicher zur Welt zu bringen. Die entsprechenden Regelungen hat das Bundesfamilienministerium in Informationsblättern zusammengestellt. Sie stehen in zwei Varianten zum Download bereit: als „Spezielle Informationen für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte für Frauenheilkunde und Geburtshilfe" und als „Spezielle Informationen für Kliniken und geburtshilfliche Einrichtungen“."