Fachliche Meldung |

Vorerst keine e-AU und kein e-Rezept – Digitalisierung muss spürbaren Nutzen haben

Die Einführung von elektronischer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung und elektronischem Rezept wird bis auf Weiteres verschoben. Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach hat eigenen Angaben zufolge beide Vorhaben gestoppt, da die hohe Fehleranfälligkeit und der unklare Nutzen gegen eine pressante flächendeckende Einführung sprechen.

Die elektronische Patientenakte (ePA) habe demgegenüber aber einen hohen Stellenwert, um die digitale Dokumentation und Auffindbarkeit von Befunden und Untersuchungen – z.B. bei Zweitmeinungen – zu vereinfachen. Er selbst hatte sie im Jahr 2002 vorgeschlagen.
Lauterbach kündigte zudem eine „Strategiebewertung“ in seinem Ministerium an, wonach digitale Anwendungen „einen spürbaren Nutzen für Arzt und Patienten haben müssen“, bevor sie etabliert würden.

Verantwortlichkeiten zum TI-Einsatz klar bei Herstellern und Prüfinstanz verorten

Die Digitalisierung und die damit verbundenen Fragestellungen und Schwierigkeiten waren ein zentrales Thema der Vertreterversammlung der KBV vom 04.03.2022. Aufgrund der jüngsten Datenschutzprobleme in der Telematikinfrastruktur (TI) sei die gematik aufgefordert, ihrer gesetzlichen Verantwortung gerecht zu werden. Ärzteschaft und Patientinnen und Patienten müssen sich darauf verlassen können, dass der Einsatz von erforderlichen TI-Komponenten keine Gefährdung sensibler Daten beinhaltet. Die datenschutzrechtliche Verantwortung müsse unbedingt eindeutig bei den Herstellern und der gematik als Prüf- und Zertifizierungsinstanz verortet werden und nicht bei der Ärzteschaft.
Die KBV stellt in ihrer Resolution die Erwartung klar, „dass diejenigen TI-Komponenten, die von der gematik für die Vertragsarztpraxen zugelassen sind, auch uneingeschränkt einsatzfähig sind“. Mögliche Folgekosten, die durch Geräte entstehen, welche zur Problembehebung angeschafft werden müssen, dürfen nach Ansicht der KBV nicht zu Lasten der Ärzteschaft fallen – hierfür müsse sich ebenfalls die gematik verwenden. Offenbar führen Kartenlesegeräte im Zusammenspiel mit bestimmten eGK-Typen zu einem Ausfall der Systeme in den Praxen.

Resolution: KBV-VV erwartet von gematik einsatzfähige TI-Komponenten (04.03.2022)

Quelle und weitere Informationen:
KBV Praxisnachrichten: Lauterbach stoppt eAU und eRezept, 04.03.2022