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Frauenärztinnen und -ärzte in Deutschland begrüßen Kabinettsbeschlüsse

KORRIGIERTE FASSUNG AM 31.01.2019

German Board and College of Obstetrics and Gynecology (GBCOG)

Erstfassung am 29.01.2019, KORRIGIERTE FASSUNG AM 31.01.2019

Gemeinsame Pressemitteilung des Berufsverband der Frauenärzte e.V. (BVF)
31und der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe e.V. (DGGG)
vereint im German Board and College of Obstetrics and Gynecology (GBCOG)

 

Das Bundeskabinett hat laut dpa am 28.01.2019 einen Referentenentwurf mit zwei wesentlichen Inhalten verabschiedet: Erstens sollen künftig Ärztinnen, Ärzte und Krankenhäuser über Schwangerschaftsabbrüche straffrei informieren dürfen; der § 219a, der Werbung für Schwangerschaftsabbrüche unter Strafe stellt, soll erhalten bleiben, aber um einen entsprechenden Zusatz erweitert werden.

Und zweitens sollen verordnungspflichtige Verhütungsmittel ebenso wie rezeptfreie Notfallkontrazeptiva künftig für Frauen bis zum vollendeten 22. Lebensjahr – also einen Tag vor dem 22. Geburtstag – kostenfrei bleiben, statt bisher nur bis zum vollendeten 20. Lebensjahr

„Beide Änderungen bedeuten entscheidende und hoch erfreuliche Verbesserungen für Mädchen und Frauen, aber auch für Frauenärztinnen und -ärzte, die über Schwangerschaftsabbrüche informieren wollen“, erläutern die Präsidenten der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe (DGGG) Prof. Dr. med. Anton Scharl und des Berufsverbands der Frauenärzte (BVF) Dr. med. Christian Albring. Das German Board and College of Obstetrics and Gynecology (GBCOG), das gemeinsame Dach von DGGG und BVF, begrüßt außerordentlich, dass Klagen gegen Ärztinnen und Ärzte mit Berufung auf § 219a künftig der Boden entzogen sein wird. „Der Referentenentwurf wird noch einige Zeit brauchen, bis er als Gesetz verabschiedet ist“, so Prof. Dr. Diethelm Wallwiener, Sprecher des GBCOG. „Aber es ist zu hoffen, dass Gerichte ab sofort entsprechende Klagen nicht mehr zulassen werden.“

Der zweite entscheidende Inhalt des Referentenentwurfs betrifft laut dpa die kostenlose Abgabe von verordnungspflichtigen Verhütungsmitteln und von Notfallkontrazeptiva, soweit hierfür in der Apotheke ein ärztliches Rezept vorgelegt wird. „Im November 2018 hatte das GBCOG in einer Stellungnahme erläutert, warum es nicht sinnvoll ist, sich hier nach dem Empfang von Transferleistungen oder anderen Kriterien eines niedrigen Einkommens zu richten. Wir hatten uns damit gegen die Entwürfe von Linken, Grünen und Profamilia positioniert“, erinnert Prof. Dr. med. Anton Scharl. „Wir freuen uns besonders, dass das Kabinett dem Vorschlag der Frauenärztinnen und -ärzte gefolgt ist, die täglich in der Beratung der Mädchen und Frauen stehen. Wir hatten eine Altersgrenze von 25 Jahren vorgeschlagen. Eine Anhebung der Altersgrenze bis einen Tag vor dem 22. Geburtstag ist auf jeden Fall ein guter Schritt in die richtige Richtung.“

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© German Board and College of Obestrics and Gynecology 2019

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2019-01-31-GBCOG-Pressemitteilung.pdf